„Rechtssyllogismus“ – Versionsunterschied
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Version vom 20. August 2024, 12:03 Uhr
Recht-s-Syllogismus Vorlage:agrie.-dt. 'rechtlicher Syllogismus, juristischer Syllogismus'
Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer Syllogismus).[1]
- ↑ s. Rechtsnorm