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„Rechtssyllogismus“ – Versionsunterschied

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Version vom 20. August 2024, 12:03 Uhr

Recht‎-s-Syllogismus Vorlage:agrie.-dt. 'rechtlicher Syllogismus, juristischer Syllogismus'

Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer Syllogismus).[1]