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„Gerichtsbeschluß“ – Versionsunterschied

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<p>Der '''Beschluss''' ist eine Form der [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht) gerichtlichen Entscheidung], bei der in der Regel keine [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverhandlung mündliche Verhandlung] vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel Rechtsmittel] der [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschwerde_(deutsches_Recht) Beschwerde] eingelegt werden kann. Ein Beschluss ist in der Regel eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_nach_Aktenlage Entscheidung nach Aktenlage]. Er kann durch einen einzelnen [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter Richter], einen aus mehreren Richtern bestehenden [https://de.wikipedia.org/wiki/Spruchk%C3%B6rper Spruchkörper] oder durch einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspfleger Rechtspfleger] ergehen. Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz vorläufigen Rechtsschutz] kann ein [https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4ngebeschluss Hängebeschluss] ergehen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
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= Beschluss (deutsches Recht) =
Der '''Beschluss''' ist eine Form der [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht) gerichtlichen Entscheidung], bei der in der Regel keine [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverhandlung mündliche Verhandlung] vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel Rechtsmittel] der [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschwerde_(deutsches_Recht) Beschwerde] eingelegt werden kann. Ein Beschluss ist in der Regel eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_nach_Aktenlage Entscheidung nach Aktenlage]. Er kann durch einen einzelnen [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter Richter], einen aus mehreren Richtern bestehenden [https://de.wikipedia.org/wiki/Spruchk%C3%B6rper Spruchkörper] oder durch einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspfleger Rechtspfleger] ergehen. Im [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz vorläufigen Rechtsschutz] kann ein [https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4ngebeschluss Hängebeschluss] ergehen.<div class="mw-heading mw-heading2">
== Abgrenzung ==
== Abgrenzung ==
</div><p>Andere Formen der gerichtlichen Entscheidungen neben dem Beschluss sind das [https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Recht) Urteil] und die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verf%C3%BCgung Verfügung]. In welcher Form zu entscheiden ist, regelt das jeweilige [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht Verfahrensrecht] je nach [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtszweig Gerichtszweig] in der jeweilige Prozess- oder Verfahrensordnung.</p><p>Urteile erfolgen in der Regel nach mündlicher Verhandlung oder zur abschließenden Entscheidung in einem Verfahren. Statt der Beschwerde beim Beschluss ist gegen ein Urteil die [https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht) Berufung] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht) Revision] das zulässige Rechtsmittel.</p><p>Die Verfügung bezeichnet im Prozessrecht im Allgemeinen die Arbeitsanweisung eines Richters, Rechtspflegers oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbearbeiter Sachbearbeiters] bei Gericht zur Prozess- und Verfahrensleitung. Im Rahmen der materiellen Prozessleitung im [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_(Deutschland) Zivilprozessrecht] können nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__139.html § 139]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessordnung_(Deutschland) Zivilprozessordnung]Hinweisbeschlüsse an die Verfahrensbeteiligten ergehen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Andere Formen der gerichtlichen Entscheidungen neben dem Beschluss sind das [https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Recht) Urteil] und die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verf%C3%BCgung Verfügung]. In welcher Form zu entscheiden ist, regelt das jeweilige [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht Verfahrensrecht] je nach [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtszweig Gerichtszweig] in der jeweilige Prozess- oder Verfahrensordnung.</p><p>Urteile erfolgen in der Regel nach mündlicher Verhandlung oder zur abschließenden Entscheidung in einem Verfahren. Statt der Beschwerde beim Beschluss ist gegen ein Urteil die [https://de.wikipedia.org/wiki/Berufung_(Recht) Berufung] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht) Revision] das zulässige Rechtsmittel.</p><p>Die Verfügung bezeichnet im Prozessrecht im Allgemeinen die Arbeitsanweisung eines Richters, Rechtspflegers oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbearbeiter Sachbearbeiters] bei Gericht zur Prozess- und Verfahrensleitung. Im Rahmen der materiellen Prozessleitung im [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_(Deutschland) Zivilprozessrecht] können nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__139.html § 139]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessordnung_(Deutschland) Zivilprozessordnung]Hinweisbeschlüsse an die Verfahrensbeteiligten ergehen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">

Aktuelle Version vom 23. August 2024, 07:41 Uhr

Gericht‎-s-Beschluß mhdt.-dt. Beschluss (Gericht)

Beschluss (deutsches Recht)

Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann. Ein Beschluss ist in der Regel eine Entscheidung nach Aktenlage. Er kann durch einen einzelnen Richter, einen aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörper oder durch einen Rechtspfleger ergehen. Im vorläufigen Rechtsschutz kann ein Hängebeschluss ergehen.

Abgrenzung

Andere Formen der gerichtlichen Entscheidungen neben dem Beschluss sind das Urteil und die Verfügung. In welcher Form zu entscheiden ist, regelt das jeweilige Verfahrensrecht je nach Gerichtszweig in der jeweilige Prozess- oder Verfahrensordnung.

Urteile erfolgen in der Regel nach mündlicher Verhandlung oder zur abschließenden Entscheidung in einem Verfahren. Statt der Beschwerde beim Beschluss ist gegen ein Urteil die Berufung oder Revision das zulässige Rechtsmittel.

Die Verfügung bezeichnet im Prozessrecht im Allgemeinen die Arbeitsanweisung eines Richters, Rechtspflegers oder Sachbearbeiters bei Gericht zur Prozess- und Verfahrensleitung. Im Rahmen der materiellen Prozessleitung im Zivilprozessrecht können nach § 139 ZivilprozessordnungHinweisbeschlüsse an die Verfahrensbeteiligten ergehen.

Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Bei manchen Verfahrensarten wird ausschließlich durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Beschlüsse nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) können unter ähnlichen Voraussetzungen wie Urteile berichtigt und ergänzt werden (§ 42, § 43 FamFG).

In der Arbeitsgerichtsbarkeit können Streitigkeiten, die einen kollektivrechtlichen Anspruch oder ein kollektivrechtliches Rechtsverhältnis zum Gegenstand haben, durch einen Beschluss im sogenannten Beschlussverfahren erledigt werden.

  • Bildbeispiel für einen Beschluss
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