„Rechtsprozeß“ – Versionsunterschied
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Ein '''Prozess''' ist ein streitiges Verfahren vor einem [[Gericht]], das durch eine [[Klage]] (im Falle des [[Strafprozess|Strafprozesses]] durch eine [[Anklage]]) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckung vollstreckbare] [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht) Entscheidung] (ein [[Rechtsurteil|Gerichtsurteil]], einen [[Gerichtsbeschluß|Gerichtsbeschluss]] oder einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Recht)#Prozessvergleich gerichtlichen Vergleich]) zu klären.<div class="mw-heading mw-heading2"> | |||
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</div><p>Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch Grundbuch] betreffen. Sie zählen zum Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit], für den ein eigenes [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht Verfahrensrecht] gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren]“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.</p><p>Die verschiedenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtszweig Gerichtszweige] haben jeweils ihre eigenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessordnung Prozessordnungen].</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | </div><p>Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch Grundbuch] betreffen. Sie zählen zum Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit], für den ein eigenes [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht Verfahrensrecht] gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren]“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.</p><p>Die verschiedenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtszweig Gerichtszweige] haben jeweils ihre eigenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessordnung Prozessordnungen].</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
Version vom 24. August 2024, 20:51 Uhr
Recht-s-Prozeß Vorlage:lat.-dt. entspr. Rechtsverfahren
Ein Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine vollstreckbare Entscheidung (ein Gerichtsurteil, einen Gerichtsbeschluss oder einen gerichtlichen Vergleich) zu klären.
Streitiges Verfahren
Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das Grundbuch betreffen. Sie zählen zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für den ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „Gerichtsverfahren“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.
Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen.
Differenzierung
Als Aktivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Klägers. Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen führt der Beklagte einen Passivprozess – er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern „erleidet“ ihn.
Siehe auch
- Hauptverhandlung – nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil jedes Strafverfahrens
- Rubrum
- Aktivlegitimation
- Passivlegitimation
- Prozessvertreter
Literatur
- Prozeß. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 9/10 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2001, ISBN 3-7400-0989-6, Sp. 1415–1419 (adw.uni-heidelberg.de).
- Stephan Meder, Christoph Sorge: Prozeß. In: Gert Ueding (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Rhetorik. Band 10. WBG, Darmstadt 2011, Sp. 975–993.
- Uwe Schultz (Hrsg.): Grosse Prozesse. Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte. Verlag C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40522-3.