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„Rechtsprozeß“ – Versionsunterschied

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Ein '''Prozess''' ist ein streitiges Verfahren vor einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gericht Gericht], das durch eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Klage Klage] (im Falle des [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht Strafprozesses] durch eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Anklage Anklage]) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckung vollstreckbare] [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht) Entscheidung] (ein Gerichts[https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Rechtswissenschaft) urteil], einen Gerichts[https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(Gericht) beschluss] oder einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Recht)#Prozessvergleich gerichtlichen Vergleich]) zu klären.<div class="mw-heading mw-heading2">
[[Recht]]{{-s-}}[[Prozeß]] {{lat.-dt.}} entspr. ''[[Rechtsverfahren]]''
 
Ein '''Prozess''' ist ein streitiges Verfahren vor einem [[Gericht]], das durch eine [[Klage]] (im Falle des [[Strafprozess|Strafprozesses]] durch eine [[Anklage]]) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckung vollstreckbare] [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht) Entscheidung] (ein [[Rechtsurteil|Gerichtsurteil]], einen [[Gerichtsbeschluß|Gerichtsbeschluss]] oder einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Recht)#Prozessvergleich gerichtlichen Vergleich]) zu klären.<div class="mw-heading mw-heading2">
== Streitiges Verfahren ==
== Streitiges Verfahren ==
</div><p>Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z.&nbsp;B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch Grundbuch] betreffen. Sie zählen zum Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit], für den ein eigenes [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht Verfahrensrecht] gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren]“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.</p><p>Die verschiedenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtszweig Gerichtszweige] haben jeweils ihre eigenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessordnung Prozessordnungen].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z.&nbsp;B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch Grundbuch] betreffen. Sie zählen zum Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit], für den ein eigenes [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensrecht Verfahrensrecht] gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren]“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.</p><p>Die verschiedenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtszweig Gerichtszweige] haben jeweils ihre eigenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessordnung Prozessordnungen].</p><div class="mw-heading mw-heading2">

Version vom 24. August 2024, 20:51 Uhr

Recht‎-s-Prozeß Vorlage:lat.-dt. entspr. Rechtsverfahren

Ein Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine vollstreckbare Entscheidung (ein Gerichtsurteil, einen Gerichtsbeschluss oder einen gerichtlichen Vergleich) zu klären.

Streitiges Verfahren

Der Begriff „streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu „nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgeführt werden; zu den letzteren zählen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das Grundbuch betreffen. Sie zählen zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für den ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. „Gerichtsverfahren“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als „Prozess“.

Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen.

Differenzierung

Als Aktivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Klägers. Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen führt der Beklagte einen Passivprozess – er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern „erleidet“ ihn.

Siehe auch

Literatur