„Zivilprozessrecht“ – Versionsunterschied
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Das '''Zivilprozessrecht''' oder '''Zivilverfahrensrecht''' bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren] im Bereich des [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilrecht Zivilrechts] regeln – in Abgrenzung zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess Strafprozessen] und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten. | |||
Version vom 25. August 2024, 07:20 Uhr
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.