„Zivilprozessrecht“ – Versionsunterschied
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Das '''Zivilprozessrecht''' oder '''[[Zivilverfahrensrecht]]''' bezeichnet als [[Rechtsgebiet]] alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von [[Zivilverfahren]] ([[Zivilprozesse|Zivilprozessen]]), also [[Gerichtsverfahren]] im Bereich des [[Zivilrecht|Zivilrechts]] regeln – in Abgrenzung zu [[Strafprozesse|Strafprozessen]] und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten. | |||
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Version vom 25. August 2024, 12:20 Uhr
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.