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„Zivilprozessrecht“ – Versionsunterschied

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Das '''Zivilprozessrecht''' oder '''[[Zivilverfahrensrecht]]''' bezeichnet als [[Rechtsgebiet]] alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von [[Zivilverfahren]] ([[Zivilprozesse|Zivilprozessen]]), also [[Gerichtsverfahren]] im Bereich des [[Zivilrecht|Zivilrechts]] regeln – in Abgrenzung zu [[Strafprozesse|Strafprozessen]] und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.
Das '''Zivilprozessrecht''' oder '''Zivilverfahrensrecht''' bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren] im Bereich des [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilrecht Zivilrechts] regeln – in Abgrenzung zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess Strafprozessen] und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.

Version vom 25. August 2024, 12:20 Uhr

Zivilprozeßrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten. Diese Trennung besteht in den meisten modernen Staaten.