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„Strafprozeßrecht“ – Versionsunterschied

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Das '''Strafprozessrecht''' oder '''Strafverfahrensrecht''' ist [https://de.wikipedia.org/wiki/Formelles_Recht formalrechtlicher] Natur und normiert mit der [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessordnung Strafprozessordnung] die Verfahrensregeln für Strafprozesse. Der Verfahrensablauf setzt dabei sowohl die Erhebung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Anklage Anklage] als auch den gerichtlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Er%C3%B6ffnungsbeschluss Eröffnungsbeschluss] voraus. Der Strafprozess (auch Strafverfahren) an sich dient als streitiges Verfahren vor dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgericht Strafgericht] einer richterlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_(Gericht) Entscheidungsfindung] über [https://de.wikipedia.org/wiki/Materielles_Recht materielle] Rechtsfragen des [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch Strafgesetzbuches] nach dem Bruch einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Rechtsnorm] durch den [https://de.wikipedia.org/wiki/Delinquent Delinquenten].<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht#cite_note-1 [1]]</sup><div class="mw-heading mw-heading2">
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Das '''Strafprozessrecht''' oder '''Strafverfahrensrecht''' ist [[Formalrecht|formalrechtlicher]] Natur und normiert mit der [[Strafprozessordnung]] die Verfahrensregeln für [[Strafprozesse]]. Der Verfahrensablauf setzt dabei sowohl die Erhebung der [[Anklage]] als auch den gerichtlichen [[Eröffnungsbeschluss]] voraus. Der Strafprozess (auch Strafverfahren) an sich dient als streitiges Verfahren vor dem [[Strafgericht]] einer richterlichen [[Entscheidungsfindung]] über [[Materialrecht|materielle]] [[Rechtsfragen]] des [[Strafgesetzbuch|Strafgesetzbuches]] nach dem Bruch einer [[Rechtsnorm]] durch den [[Delinquent|Delinquenten]].<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht#cite_note-1 [1]]</sup><div class="mw-heading mw-heading2">
== Verfahrenstypen ==
== Verfahrenstypen ==
</div><p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsvergleichung Rechtsvergleichend] lassen sich drei [https://de.wikipedia.org/wiki/Idealtypus Idealtypen] des Strafverfahrens herausstellen.<sup id="cite_ref-Weigend_2-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht#cite_note-Weigend-2 [2]]</sup></p><p>Der ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsmaxime inquisitorische Strafverfahrenstyp]'' zeichnet sich dadurch aus, dass alle zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen von staatlichen Organen zusammengetragen werden ([https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz Amtsermittlungs-] bzw. [https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungsgrundsatz Untersuchungsgrundsatz]), denen auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsmittel Zwangsmittel] zur Verfügung stehen.</p><p>Für den ''kontradiktorischen Strafverfahrenstyp'' ist charakteristisch, dass es – ähnlich dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_(Deutschland) Zivilverfahren] – Aufgabe der Parteien (also des staatlichen oder privaten Anklägers sowie des Angeklagten) ist, die Informationen für die Entscheidungsfindung zusammenzutragen, anhand derer das Gericht als unparteiischer Dritter entscheidet.</p><p>Im ''konsensualen Strafverfahrenstyp'' schließlich wird das Verfahren durch die formelle Unterwerfung des Beschuldigten unter das Strafangebot eines staatlichen Organs erledigt. Dabei handelt es sich oft um ein zwischen staatlicher Seite und der Seite des Beschuldigten ausgehandeltes Angebot („[https://de.wikipedia.org/wiki/Verst%C3%A4ndigung_im_Strafverfahren Deal]“).</p><p>Der inquisitorische Strafverfahrenstyp war kontinentaleuropäisch lange vorherrschend, erhielt aber in letzter Zeit auch kontradiktorische und vor allem konsensuale Züge.</p><p>Als Alternative zu gängigen gerichtlichen Strafverfahren kann das Konzept [https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice Restorative Justice] genannt werden, welches eine alternative Form der [https://de.wikipedia.org/wiki/Konflikttransformation Konflikttransformation] darstellt.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsvergleichung Rechtsvergleichend] lassen sich drei [https://de.wikipedia.org/wiki/Idealtypus Idealtypen] des Strafverfahrens herausstellen.<sup id="cite_ref-Weigend_2-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht#cite_note-Weigend-2 [2]]</sup></p><p>Der ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsmaxime inquisitorische Strafverfahrenstyp]'' zeichnet sich dadurch aus, dass alle zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen von staatlichen Organen zusammengetragen werden ([https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz Amtsermittlungs-] bzw. [https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungsgrundsatz Untersuchungsgrundsatz]), denen auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsmittel Zwangsmittel] zur Verfügung stehen.</p><p>Für den ''kontradiktorischen Strafverfahrenstyp'' ist charakteristisch, dass es – ähnlich dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_(Deutschland) Zivilverfahren] – Aufgabe der Parteien (also des staatlichen oder privaten Anklägers sowie des Angeklagten) ist, die Informationen für die Entscheidungsfindung zusammenzutragen, anhand derer das Gericht als unparteiischer Dritter entscheidet.</p><p>Im ''konsensualen Strafverfahrenstyp'' schließlich wird das Verfahren durch die formelle Unterwerfung des Beschuldigten unter das Strafangebot eines staatlichen Organs erledigt. Dabei handelt es sich oft um ein zwischen staatlicher Seite und der Seite des Beschuldigten ausgehandeltes Angebot („[https://de.wikipedia.org/wiki/Verst%C3%A4ndigung_im_Strafverfahren Deal]“).</p><p>Der inquisitorische Strafverfahrenstyp war kontinentaleuropäisch lange vorherrschend, erhielt aber in letzter Zeit auch kontradiktorische und vor allem konsensuale Züge.</p><p>Als Alternative zu gängigen gerichtlichen Strafverfahren kann das Konzept [https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice Restorative Justice] genannt werden, welches eine alternative Form der [https://de.wikipedia.org/wiki/Konflikttransformation Konflikttransformation] darstellt.</p><div class="mw-heading mw-heading2">

Version vom 25. August 2024, 12:25 Uhr

Straf–Prozeßrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse. Der Verfahrensablauf setzt dabei sowohl die Erhebung der Anklage als auch den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss voraus. Der Strafprozess (auch Strafverfahren) an sich dient als streitiges Verfahren vor dem Strafgericht einer richterlichen Entscheidungsfindung über materielle Rechtsfragen des Strafgesetzbuches nach dem Bruch einer Rechtsnorm durch den Delinquenten.[1]

Verfahrenstypen

Rechtsvergleichend lassen sich drei Idealtypen des Strafverfahrens herausstellen.[2]

Der inquisitorische Strafverfahrenstyp zeichnet sich dadurch aus, dass alle zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen von staatlichen Organen zusammengetragen werden (Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz), denen auch Zwangsmittel zur Verfügung stehen.

Für den kontradiktorischen Strafverfahrenstyp ist charakteristisch, dass es – ähnlich dem Zivilverfahren – Aufgabe der Parteien (also des staatlichen oder privaten Anklägers sowie des Angeklagten) ist, die Informationen für die Entscheidungsfindung zusammenzutragen, anhand derer das Gericht als unparteiischer Dritter entscheidet.

Im konsensualen Strafverfahrenstyp schließlich wird das Verfahren durch die formelle Unterwerfung des Beschuldigten unter das Strafangebot eines staatlichen Organs erledigt. Dabei handelt es sich oft um ein zwischen staatlicher Seite und der Seite des Beschuldigten ausgehandeltes Angebot („Deal“).

Der inquisitorische Strafverfahrenstyp war kontinentaleuropäisch lange vorherrschend, erhielt aber in letzter Zeit auch kontradiktorische und vor allem konsensuale Züge.

Als Alternative zu gängigen gerichtlichen Strafverfahren kann das Konzept Restorative Justice genannt werden, welches eine alternative Form der Konflikttransformation darstellt.

Siehe auch

Zum Strafprozessrecht in den einzelnen Rechtsordnungen:

Literatur

  • Craig M. Bradley: Criminal procedure: A worldwide study. Carolina Academic Press, Durham, NC 2007, ISBN 978-1-59460-244-3.
  • Philip L. Reichel: Comparative Criminal Justice Systems: A Topical Approach. 5. Auflage. Prentice Hall, 2007, ISBN 978-0-13-239254-9.
  • Harry R. Dammer, Jay S. Albanese: Comparative Criminal Justice Systems, International Edition. 4. Auflage. Cengage Learning Emea, 2010, ISBN 978-0-495-81270-8.
  • Emmanouil Billis: Die Rolle des Richters im adversatorischen und im inquisitorischen Beweisverfahren. Modelltheoretische Ansätze, englisches und deutsches Beweisführungssystem, internationalrechtliche Dimensionen [The Role of the Judge in Adversarial and Inquisitorial Systems of Criminal Procedure. Theoretical Models, Evidentiary Proceedings in England and Germany, International Dimensions]. Berlin, Duncker & Humblot 2015, ISBN 978-3-86113-804-4
  • Ettore Dezza: Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit. Eine Einführung. Springer-Lehrbuch, 2017. ISBN 978-3-662-53244-7

Einzelnachweise

  1. Meyer-Goßner: StPO-Kommentar, Einleitung Rn. 2
  2. Thomas Weigend: Die Reform des Strafverfahrens, in: ZStW 1992, 486 (489).