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„Behörde“ – Versionsunterschied

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<p>[[behör]] + [[-de]] |&nbsp;f.&nbsp;‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’.</p><p>Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort schließt an älteres&nbsp;''behören'',&nbsp;mhd.&nbsp;''zuo behœren''&nbsp;‘zugehören, gehören, zukommen, gebühren’ (s.&nbsp;''hören'',&nbsp;''gehören''&nbsp;und&nbsp;''Zubehör'') an, bedeutet also eigentlich ‘das Gehörige, das Notwendige’, dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. gehört’;</p><p>dazu das heute unübliche&nbsp;''behörig''&nbsp;Egsw. ‘gehörig, gebührend, passend’.</p><p>Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung&nbsp;''an behörigen Ort''&nbsp;(''behörigen Orts'') hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.</p><p>Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke&nbsp;'''''behördlich'''''&nbsp;Egsw.&nbsp;‘von einer Behörde ausgehend, amtlich’; '''behördlicherseits'''&nbsp;Ustw.&nbsp;‘von seiten einer Behörde’.</p>
<p>[[behör]][[-de]] f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. </p>
 
* Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort  
** schließt an älteres ''[[behören]]'', mhd. ''zuo behœren'' ‘(zu)gehören, zukommen, gebühren’ (s. ''[[hören]]'', ''[[gehören]]'' und ''[[Zubehör]]'') an,  
** bedeutet also eigentlich ‘das ''[[Gehörige]]'', das ''[[Notwendige]]''’,  
** dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. ''[[gehört]]''’;  
*** dazu das heute unübliche ''[[behörig]]'' Adj. ‘gehörig, gebührend, passend’.  
* Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung ''an behörigen Ort'' (''behörigen Orts'') hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.  
* Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke ''[[behördlich]], [[behördlicherseits]]''

Version vom 26. August 2024, 17:04 Uhr

behör-de f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’.

  • Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort
  • Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung an behörigen Ort (behörigen Orts) hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.
  • Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke behördlich, behördlicherseits