„Behörde“ – Versionsunterschied
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<p>[[behör]] | <p>[[behör]][[-de]] f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’. </p> | ||
* Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort | |||
** schließt an älteres ''[[behören]]'', mhd. ''zuo behœren'' ‘(zu)gehören, zukommen, gebühren’ (s. ''[[hören]]'', ''[[gehören]]'' und ''[[Zubehör]]'') an, | |||
** bedeutet also eigentlich ‘das ''[[Gehörige]]'', das ''[[Notwendige]]''’, | |||
** dann ‘Stelle, Ort, wohin etw. ''[[gehört]]''’; | |||
*** dazu das heute unübliche ''[[behörig]]'' Adj. ‘gehörig, gebührend, passend’. | |||
* Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung ''an behörigen Ort'' (''behörigen Orts'') hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt. | |||
* Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke ''[[behördlich]], [[behördlicherseits]]'' | |||
Version vom 26. August 2024, 17:04 Uhr
behör-de f. ‘staatliche oder kommunale Dienststelle mit bestimmten Amtsgeschäften (und deren Sitz)’.
- Das aus der Kanzleisprache stammende, seit der 2. Hälfte des 17. Jhs. gebräuchliche Wort
- Vermutlich aus der seit Mitte des 17. Jhs. bezeugten Wendung an behörigen Ort (behörigen Orts) hat sich die heute geläufige Bedeutung ‘Dienststelle’ entwickelt.
- Ableitungen dazu sind die seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegten Ausdrücke behördlich, behördlicherseits