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„konkretisier“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „konkretis-ier, konkret-isier {{lat.-frz.-dt.}} '''konkretisieren''' Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist ''Konkretisierung'', Mitte 19. Jh.). * von lat. ''concrētīs,'' concrēscere ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,“
 
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'''konkretisieren''' Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist ''[[Konkretisierung]]'', Mitte 19. Jh.).
'''konkretisieren''' Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist ''[[Konkretisierung]]'', Mitte 19. Jh.).


* von lat. ''[[concrētīs]],''  [[concrēscere]] ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,
* von lat. ''[[concrētīs]],''  [[concrēscere]] ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,
Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine ''bestimmte'' Sache beschränkt wird. s. ''[[Konkretisierung]]''

Version vom 28. August 2024, 12:33 Uhr

konkret-is-ier, konkret-isier Vorlage:lat.-frz.-dt.

konkretisieren Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist Konkretisierung, Mitte 19. Jh.).

Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine bestimmte Sache beschränkt wird. s. Konkretisierung