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„Wohnsitz“ – Versionsunterschied

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[[wohn]]{{–}}[[Sitz]]<p>Der '''Wohnsitz''' ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliche_Person natürlichen Person].<sup id="cite_ref-Creifelds_1-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)#cite_note-Creifelds-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Im Unterschied zum bloßen [https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthalt Aufenthalt] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnort Wohnort] setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><p>Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilrecht zivilrechtlichen] Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in <span class="plainlinks-print">[https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=7-11 §§ 7 ff.]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch] (BGB). Davon abzugrenzen ist das [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesmeldegesetz Bundesmeldegesetz], siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)#Haupt-_und_Zweitwohnsitz Abschnitt „Haupt- und Zweitwohnsitz“].</p><p>Dem Wohnsitz natürlicher Personen entspricht der [https://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person) Sitz] bzw. die [https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassung_(Wirtschaft) Niederlassung] [https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person juristischer Personen] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html § 24]</span> BGB, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html § 29]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch HGB], <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__4.html § 4]</span> Abs.&nbsp;3 [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung_(Deutschland) GewO]).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
[[wohn]]{{–}}[[Sitz]] {{nhdt.-dt.}}<p>Der '''Wohnsitz''' ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer [[natürliche Person|natürlichen Person]].<ref><span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Creifelds_(Rechtsw%C3%B6rterbuch) Carl Creifelds: ''Rechtswörterbuch'']. 21. Aufl. 2014, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406638718 ISBN 978-3-406-63871-8].</span></ref> Im Unterschied zum bloßen [[Aufenthalt]] oder [[Wohnort]] setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.<ref><span class="reference-text">[http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Wohnsitz Stichwort: Wohnsitz]: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz</span></ref></p><p>Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilrecht zivilrechtlichen] Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in <span class="plainlinks-print">[https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=7-11 §§ 7 ff.]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch] (BGB). Davon abzugrenzen ist das [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesmeldegesetz Bundesmeldegesetz], siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)#Haupt-_und_Zweitwohnsitz Abschnitt „Haupt- und Zweitwohnsitz“].</p><p>Dem Wohnsitz natürlicher Personen entspricht der [https://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person) Sitz] bzw. die [https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassung_(Wirtschaft) Niederlassung] [https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person juristischer Personen] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html § 24]</span> BGB, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html § 29]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch HGB], <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__4.html § 4]</span> Abs.&nbsp;3 [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeordnung_(Deutschland) GewO]).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Rechtliche Bedeutung ==
== Rechtliche Bedeutung ==
</div><p>Durch den Wohnsitz wird der allgemeine [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand Gerichtsstand] einer Person bestimmt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__13.html § 13]</span> ZPO). Bei Personen, die keinen Wohnsitz haben, wird der Gerichtsstand durch den Aufenthaltsort oder den letzten bekannten Wohnsitz bestimmt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__16.html § 16]</span> ZPO). Der Wohnsitz bestimmt außerdem im [https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland) Schuldrecht] über den maßgeblichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsort Leistungs-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsort Zahlungsort] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__269.html § 269]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270.html § 270]</span> BGB) oder das zuständige [https://de.wikipedia.org/wiki/Standesamt Standesamt] bei Eheschließungen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__12.html § 12]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz_(Deutschland) PStG]). Im Steuerrecht hat jemand dort seinen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html § 8]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenordnung AO]). Die Vorschriften über die deutsche Sozialversicherung gelten – soweit sie nicht eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen – für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt gewöhnlichen Aufenthalt] in Deutschland haben (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__3.html § 3]</span> Nr.&nbsp;2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Viertes_Buch_Sozialgesetzbuch SGB IV]).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Durch den Wohnsitz wird der allgemeine [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand Gerichtsstand] einer Person bestimmt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__13.html § 13]</span> ZPO). Bei Personen, die keinen Wohnsitz haben, wird der Gerichtsstand durch den Aufenthaltsort oder den letzten bekannten Wohnsitz bestimmt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__16.html § 16]</span> ZPO). Der Wohnsitz bestimmt außerdem im [https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland) Schuldrecht] über den maßgeblichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsort Leistungs-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsort Zahlungsort] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__269.html § 269]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270.html § 270]</span> BGB) oder das zuständige [https://de.wikipedia.org/wiki/Standesamt Standesamt] bei Eheschließungen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__12.html § 12]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz_(Deutschland) PStG]). Im Steuerrecht hat jemand dort seinen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html § 8]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenordnung AO]). Die Vorschriften über die deutsche Sozialversicherung gelten – soweit sie nicht eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen – für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt gewöhnlichen Aufenthalt] in Deutschland haben (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__3.html § 3]</span> Nr.&nbsp;2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Viertes_Buch_Sozialgesetzbuch SGB IV]).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Creifelds_(Rechtsw%C3%B6rterbuch) Carl Creifelds: ''Rechtswörterbuch'']. 21. Aufl. 2014, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406638718 ISBN 978-3-406-63871-8].</span>
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#<span class="reference-text">[http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Wohnsitz Stichwort: Wohnsitz]: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz</span>
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#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Ausw%C3%A4rtiges_Amt Auswärtiges Amt]: [http://www.konsularinfo.diplo.de/__Zentrale_20Komponenten/Ganze-Seiten/de/Krisenvorsorgeliste/-Krisenvorsorgeliste.html?site=361719 ''Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)''] Abgerufen am 24. April 2016.</span>
#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Ausw%C3%A4rtiges_Amt Auswärtiges Amt]: [http://www.konsularinfo.diplo.de/__Zentrale_20Komponenten/Ganze-Seiten/de/Krisenvorsorgeliste/-Krisenvorsorgeliste.html?site=361719 ''Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)''] Abgerufen am 24. April 2016.</span>
#<span class="reference-text">Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswahlleiter Bundeswahlleiter]: [https://web.archive.org/web/20160919120659/https://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Aktives_Wahlrecht.html ''Aktives Wahlrecht''] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] vom 19. September 2016 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]'') Stand: Mai 2014</span>
#<span class="reference-text">Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswahlleiter Bundeswahlleiter]: [https://web.archive.org/web/20160919120659/https://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Aktives_Wahlrecht.html ''Aktives Wahlrecht''] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] vom 19. September 2016 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]'') Stand: Mai 2014</span>
#<span class="reference-text"><span class="cite">[https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html ''Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung.''] Beitragsservice,<span class="Abrufdatum"> abgerufen am 27.&nbsp;Mai 2024</span>.</span></span>
#<span class="reference-text"><span class="cite">[https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html ''Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung.''] Beitragsservice,<span class="Abrufdatum"> abgerufen am 27.&nbsp;Mai 2024</span>.</span></span>

Version vom 1. September 2024, 12:58 Uhr

wohn–Sitz nhdt.-dt.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.[1] Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.[2]

Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Davon abzugrenzen ist das Bundesmeldegesetz, siehe Abschnitt „Haupt- und Zweitwohnsitz“.

Dem Wohnsitz natürlicher Personen entspricht der Sitz bzw. die Niederlassung juristischer Personen (§ 24 BGB, § 29 HGB, § 4 Abs. 3 GewO).

Rechtliche Bedeutung

Durch den Wohnsitz wird der allgemeine Gerichtsstand einer Person bestimmt (§ 13 ZPO). Bei Personen, die keinen Wohnsitz haben, wird der Gerichtsstand durch den Aufenthaltsort oder den letzten bekannten Wohnsitz bestimmt (§ 16 ZPO). Der Wohnsitz bestimmt außerdem im Schuldrecht über den maßgeblichen Leistungs- und Zahlungsort (§ 269, § 270 BGB) oder das zuständige Standesamt bei Eheschließungen (§ 12 PStG). Im Steuerrecht hat jemand dort seinen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Die Vorschriften über die deutsche Sozialversicherung gelten – soweit sie nicht eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen – für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 3 Nr. 2 SGB IV).

Gewillkürter und gesetzlicher Wohnsitz

  • Der freigewählte (gewillkürte) Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich ständig und willentlich niederlässt (§ 7 BGB). Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann deshalb ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben (§ 8Abs. 1 BGB). Zulässig ist auch ein Doppelwohnsitz in mehreren politischen Gemeinden (§ 7 Abs. 2 BGB) oder die Aufgabe eines Wohnsitzes, ohne einen neuen zu begründen (Obdachlosigkeit).
  • Der gesetzliche Wohnsitz minderjähriger Kinder befindet sich am Wohnsitz der Eltern bzw. des personensorgeberechtigten Elternteils (§ 11 Satz 1 BGB), ansonsten am Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht, etwa des Vormunds (§ 11 Satz 2 BGB).
  • Ein volljähriger Berufssoldat oder Soldat auf Zeit hat seinen Wohnsitz am Standort (§ 9 BGB).

Haupt- und Zweitwohnsitz

In Deutschland besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jeden Einwohner die Pflicht, einen Wohnungsein- oder -auszug zu melden. Von der allgemeinen Meldepflicht sind nur wenige Befreiungen (z. B. für ausländische Diplomaten und ihre Familien, § 26 BMG) und Ausnahmen (§ 27 BMG) vorgesehen. Die zu meldenden Daten werden von den Meldebehörden im Melderegister gespeichert (§ 3 BMG). Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig an- oder abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG).

Das Meldewesen dient in erster Linie der Identitätsfeststellung und dem Wohnungsnachweis natürlicher Personen (§ 2 Abs. 1 BMG).[1] Es kommt deshalb nicht auf den zivilrechtlichen Rechtsbegriff des Wohnsitzes, sondern den tatsächlichen Aufenthalt, die Wohnung an (§ 17 BMG). Wohnung ist dabei jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird (§ 20 BMG).

Deutsche, die sich im Ausland dauerhaft niederlassen, müssen sich nicht bei der jeweiligen deutschen Botschaft melden. Sie können sich jedoch zur Krisenvorsorge in ein Register aufnehmen lassen (§ 6 Abs. 3 KonsG).[3] Wer im Ausland lebt und zusätzlich aber in Deutschland eine Wohnung besitzt und diese regelmäßig nutzt, muss wegen der Meldepflicht auch in Deutschland gemeldet sein. In der Regel folgt daraus eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, wobei Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.

Unterscheidung

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung (Erstwohnsitz). Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (§ 21 BMG). Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist (§ 21 BMG). Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich identisch mit seiner Hauptwohnung.

Rechtliche Bedeutung

  • Im öffentlichen Recht ist in der Regel die Hauptwohnung maßgeblich, die in manchen Bestimmungen ebenfalls als „Wohnsitz“ bezeichnet wird.
  • So ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis und damit die Ausübung des Wahlrechts nur am Ort der Hauptwohnung möglich (§ 12 BWahlG, § 16 BWO).[4]
  • Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen, insbesondere für die Verwaltung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronische Steuerkarte) ist das Finanzamt der Hauptwohnung örtlich zuständig („Wohnsitzfinanzamt“, § 19 Abs. 1 Satz 2 AO).
  • Personalausweise werden von der für die Hauptwohnung zuständigen Ausweisbehörde ausgestellt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 PAuswG).
  • Viele Städte erheben für das Innehaben einer Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer, beispielsweise Berlin. Für den kommunalen Finanzausgleich(Schlüsselzuweisung) ist dagegen die Hauptwohnung entscheidend. Daraus ergab sich einer der Gründe für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
  • Inhaber einer Nebenwohnung können sich vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung befreien lassen, wenn sie am Hauptwohnsitz bereits den Rundfunkbeitrag entrichten. Dies gilt auch, wenn am Hauptwohnsitz der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner den Rundfunkbeitrag zahlt.[5]

Wohnsitz von Beamten, Richtern und Soldaten in Deutschland

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ist der dienstliche Wohnsitz des Beamten oder des Richters der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Der dienstliche Wohnsitz eines Soldaten heißt Standort gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BBesG.

Siehe auch

Wiktionary: Wohnsitz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Hauptwohnsitz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Zweitwohnsitz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Auswärtiges Amt: Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) Abgerufen am 24. April 2016.
  2. Der Bundeswahlleiter: Aktives Wahlrecht (Memento vom 19. September 2016 im Internet Archive) Stand: Mai 2014
  3. Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung. Beitragsservice, abgerufen am 27. Mai 2024.
  1. ↑ Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.
  2. ↑ Stichwort: Wohnsitz: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz