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„Inversionsmethode (Rechtswissenschaft)“ – Versionsunterschied

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<p>Als '''Inversionsmethode''' bezeichnet man ein Verfahren der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft], insbesondere zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfortbildung Rechtsfortbildung]. Der Begriff wurde von [https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Heck Philipp Heck] geprägt, der sich so gegen das Ableiten neuer, im Gesetz nicht ausdrücklich normierter Rechtssätze aus allgemeinen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbegriff Rechtsbegriffen] wandte.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup><sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Charakteristisch ist dieses Verfahren für die im 19. Jahrhundert vor allem von [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Friedrich_Puchta Georg Friedrich Puchta] mit seiner Schrift „Genealogie der Begriffe“ begründeten Systematisierung des Rechts.<sup id="cite_ref-Puchta_3-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Puchta-3 <span class="cite-bracket">[</span>3<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><p>Nach Puchta stünden alle Rechtssätze in einem logischen Begriffszusammenhang, der als Erkenntnisquelle noch unbekannter Rechtssätze diene.<sup id="cite_ref-Larenz_4-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Larenz-4 <span class="cite-bracket">[</span>4<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Daran schloss er die Forderung an, die Rechtswissenschaft möge diesen logischen Zusammenhang der Rechtssätze erkennen und bis zu dem hinter ihnen stehenden Prinzip zurückverfolgen, um ausgehend von diesem Prinzip wiederum neue Rechtssätze und Begriffe formulieren zu können.<sup id="cite_ref-Puchta_3-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Puchta-3 <span class="cite-bracket">[</span>3<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Dem liegt die Annahme zugrunde, dass jeder höherrangige Begriff bestimmte Aussagen trifft, die zwangsläufig auch von jedem niederrangigen Begriff getroffen werden, der unter den höherrangigen [https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) subsumiert] werden kann.<sup id="cite_ref-Larenz_4-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Larenz-4 <span class="cite-bracket">[</span>4<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Die Inversionsmethode beruht letztlich auf einer formalen juristischen Logik, nach welcher alle niederen Begriffe von einem höchsten Begriff abgeleitet werden, wobei ihr Inhalt von diesem bestimmt wird. Um einen Zirkelschluss zu vermeiden, darf der Inhalt dieses höchsten Begriffs nicht von den niederen Begriffen abgeleitet werden. Sein Inhalt entstammt bei Puchta der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie Rechtsphilosophie], angelehnt an den [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerechtigkeitstheorien#Immanuel_Kant Freiheitsbegriff] [https://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant Immanuel Kants].<sup id="cite_ref-Larenz_4-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Larenz-4 <span class="cite-bracket">[</span>4<span class="cite-bracket">]</span>]</sup>Charakteristisch für die Inversionsmethode ist die Annahme eines strikt [https://de.wikipedia.org/wiki/Deduktion deduktiven] Systems, das von einem philosophisch vorgegebenen Grundbegriff ausgeht, dem eine [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberpositives_Recht überpositive] und damit [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht naturrechtliche] Grundlage immanent ist.</p><p>Dem Vorgehen wurde entgegen gehalten, dass einzelne Rechtssätze im jeweiligen Regelungszusammenhang weder nach ihrem Zweck, noch nach ihrer Funktion beurteilt würden, sondern ihren Platz auf einer der Sprossen auf einer gedachten „Begriffsleiter“ einnähmen. Dadegen wurde prominente Kritik von [https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_von_Jhering Rudolf von Jhering] laut, der zur Verballhornung derartiger Ansätze den Kampfbegriff der „[https://de.wikipedia.org/wiki/Begriffsjurisprudenz Begriffsjurisprudenz]“ formulierte.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-5 <span class="cite-bracket">[</span>5<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Vor allem Philipp Heck und [https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Stoll_(Jurist) Heinrich Stoll]versuchten später aufzuzeigen, dass ein formallogisches System abstrakt-allgemeiner Begriffe sich überhaupt nur zur Darstellung des Rechts, nicht aber zur Gewinnung neuen Rechts eignet.<sup id="cite_ref-6" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-6 <span class="cite-bracket">[</span>6<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Tatsächlich findet die Inversionsmethode trotzdem auch heute noch Anwendung, was unter anderem von [https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_R%C3%BCthers Bernd Rüthers] kritisiert wird.<sup id="cite_ref-7" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-7 <span class="cite-bracket">[</span>7<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
[[Inversionsmethode]] ([[Rechtswissenschaft]])
 
Als '''Inversionsmethode''' bezeichnet man ein Verfahren der [[Rechtswissenschaft]], insbesondere zur [[Rechtsfortbildung]]. Der Begriff wurde von [https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Heck Philipp Heck] geprägt, der sich so gegen das Ableiten neuer, im Gesetz nicht ausdrücklich normierter Rechtssätze aus allgemeinen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbegriff Rechtsbegriffen] wandte.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1]]</sup><sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2]]</sup> Charakteristisch ist dieses Verfahren für die im 19. Jahrhundert vor allem von [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Friedrich_Puchta Georg Friedrich Puchta] mit seiner Schrift „Genealogie der Begriffe“ begründeten Systematisierung des Rechts.<sup id="cite_ref-Puchta_3-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Puchta-3 <span class="cite-bracket">[</span>3]]</sup><p>Nach Puchta stünden alle Rechtssätze in einem logischen Begriffszusammenhang, der als Erkenntnisquelle noch unbekannter Rechtssätze diene.<sup id="cite_ref-Larenz_4-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Larenz-4 <span class="cite-bracket">[</span>4]]</sup> Daran schloss er die Forderung an, die Rechtswissenschaft möge diesen logischen Zusammenhang der Rechtssätze erkennen und bis zu dem hinter ihnen stehenden Prinzip zurückverfolgen, um ausgehend von diesem Prinzip wiederum neue Rechtssätze und Begriffe formulieren zu können.<sup id="cite_ref-Puchta_3-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Puchta-3 <span class="cite-bracket">[</span>3]]</sup> Dem liegt die Annahme zugrunde, dass jeder höherrangige Begriff bestimmte Aussagen trifft, die zwangsläufig auch von jedem niederrangigen Begriff getroffen werden, der unter den höherrangigen [https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) subsumiert] werden kann.<sup id="cite_ref-Larenz_4-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Larenz-4 <span class="cite-bracket">[</span>4]]</sup> Die Inversionsmethode beruht letztlich auf einer formalen juristischen Logik, nach welcher alle niederen Begriffe von einem höchsten Begriff abgeleitet werden, wobei ihr Inhalt von diesem bestimmt wird. Um einen Zirkelschluss zu vermeiden, darf der Inhalt dieses höchsten Begriffs nicht von den niederen Begriffen abgeleitet werden. Sein Inhalt entstammt bei Puchta der [[Rechtsphilosophie]], angelehnt an den [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerechtigkeitstheorien#Immanuel_Kant Freiheitsbegriff] [[Immanuel Kant|Immanuel Kants]].<sup id="cite_ref-Larenz_4-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-Larenz-4 <span class="cite-bracket">[</span>4]]</sup>Charakteristisch für die Inversionsmethode ist die Annahme eines strikt [https://de.wikipedia.org/wiki/Deduktion deduktiven] Systems, das von einem philosophisch vorgegebenen Grundbegriff ausgeht, dem eine [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberpositives_Recht überpositive] und damit [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht naturrechtliche] Grundlage immanent ist.</p><p>Dem Vorgehen wurde entgegen gehalten, dass einzelne Rechtssätze im jeweiligen Regelungszusammenhang weder nach ihrem Zweck, noch nach ihrer Funktion beurteilt würden, sondern ihren Platz auf einer der Sprossen auf einer gedachten „Begriffsleiter“ einnähmen. Dadegen wurde prominente Kritik von [https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_von_Jhering Rudolf von Jhering] laut, der zur Verballhornung derartiger Ansätze den Kampfbegriff der „[https://de.wikipedia.org/wiki/Begriffsjurisprudenz Begriffsjurisprudenz]“ formulierte.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-5 <span class="cite-bracket">[</span>5<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Vor allem Philipp Heck und [https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Stoll_(Jurist) Heinrich Stoll]versuchten später aufzuzeigen, dass ein formallogisches System abstrakt-allgemeiner Begriffe sich überhaupt nur zur Darstellung des Rechts, nicht aber zur Gewinnung neuen Rechts eignet.<sup id="cite_ref-6" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-6 <span class="cite-bracket">[</span>6<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Tatsächlich findet die Inversionsmethode trotzdem auch heute noch Anwendung, was unter anderem von [https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_R%C3%BCthers Bernd Rüthers] kritisiert wird.<sup id="cite_ref-7" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Inversionsmethode_(Rechtswissenschaft)?wprov=srpw1_1#cite_note-7 <span class="cite-bracket">[</span>7<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 4. September 2024, 15:26 Uhr

Inversionsmethode (Rechtswissenschaft)

Als Inversionsmethode bezeichnet man ein Verfahren der Rechtswissenschaft, insbesondere zur Rechtsfortbildung. Der Begriff wurde von Philipp Heck geprägt, der sich so gegen das Ableiten neuer, im Gesetz nicht ausdrücklich normierter Rechtssätze aus allgemeinen Rechtsbegriffen wandte.[1][2] Charakteristisch ist dieses Verfahren für die im 19. Jahrhundert vor allem von Georg Friedrich Puchta mit seiner Schrift „Genealogie der Begriffe“ begründeten Systematisierung des Rechts.[3]

Nach Puchta stünden alle Rechtssätze in einem logischen Begriffszusammenhang, der als Erkenntnisquelle noch unbekannter Rechtssätze diene.[4] Daran schloss er die Forderung an, die Rechtswissenschaft möge diesen logischen Zusammenhang der Rechtssätze erkennen und bis zu dem hinter ihnen stehenden Prinzip zurückverfolgen, um ausgehend von diesem Prinzip wiederum neue Rechtssätze und Begriffe formulieren zu können.[3] Dem liegt die Annahme zugrunde, dass jeder höherrangige Begriff bestimmte Aussagen trifft, die zwangsläufig auch von jedem niederrangigen Begriff getroffen werden, der unter den höherrangigen subsumiert werden kann.[4] Die Inversionsmethode beruht letztlich auf einer formalen juristischen Logik, nach welcher alle niederen Begriffe von einem höchsten Begriff abgeleitet werden, wobei ihr Inhalt von diesem bestimmt wird. Um einen Zirkelschluss zu vermeiden, darf der Inhalt dieses höchsten Begriffs nicht von den niederen Begriffen abgeleitet werden. Sein Inhalt entstammt bei Puchta der Rechtsphilosophie, angelehnt an den Freiheitsbegriff Immanuel Kants.[4]Charakteristisch für die Inversionsmethode ist die Annahme eines strikt deduktiven Systems, das von einem philosophisch vorgegebenen Grundbegriff ausgeht, dem eine überpositive und damit naturrechtliche Grundlage immanent ist.

Dem Vorgehen wurde entgegen gehalten, dass einzelne Rechtssätze im jeweiligen Regelungszusammenhang weder nach ihrem Zweck, noch nach ihrer Funktion beurteilt würden, sondern ihren Platz auf einer der Sprossen auf einer gedachten „Begriffsleiter“ einnähmen. Dadegen wurde prominente Kritik von Rudolf von Jhering laut, der zur Verballhornung derartiger Ansätze den Kampfbegriff der „Begriffsjurisprudenz“ formulierte.[5] Vor allem Philipp Heck und Heinrich Stollversuchten später aufzuzeigen, dass ein formallogisches System abstrakt-allgemeiner Begriffe sich überhaupt nur zur Darstellung des Rechts, nicht aber zur Gewinnung neuen Rechts eignet.[6] Tatsächlich findet die Inversionsmethode trotzdem auch heute noch Anwendung, was unter anderem von Bernd Rüthers kritisiert wird.[7]

Einzelnachweise

  1. Philipp Heck: Begriffsbildung und Interessensjurisprudenz, 1932, S. 93 ff.
  2. Karl Larenz: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. 6. Auflage. Springer, Berlin 1991, S. 53.
  3. Georg Friedrich Puchta: Genealogie der Begriffe. S. 101.
  4. Karl Larenz: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. 6. Auflage. Berlin 1991, S. 21 f.
  5. Karl Larenz: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. 6. Auflage. Berlin 1991, S. 43–48.
  6. Karl Larenz: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. 6. Auflage. Berlin 1991, S. 55 f.
  7. Bernd Rüthers: Wir denken die Rechtsbegriffe um... Weltanschauung als Auslegungsprinzip. Osnabrück 1987.