„Rechtsbereich“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „'''Die Rechtsbereiche unterscheiden zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht'''. Eine eindeutige Zuordnung ist nicht immer möglich, so dass das Strafrecht, das zum öffentlichen Recht gehört häufig als eigenes Rechtsgebiet aufgeführt wird. Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt.“ |
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Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt. | Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt. | ||
Aktuelle Version vom 7. September 2024, 15:12 Uhr
Die Rechtsbereiche unterscheiden zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Eine eindeutige Zuordnung ist nicht immer möglich, so dass das Strafrecht, das zum öffentlichen Recht gehört häufig als eigenes Rechtsgebiet aufgeführt wird.
Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt.