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„Interessenausgleich“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „<p>'''Interessenausgleich''' steht für:</p> *Interessenausgleich zwischen Verhandlungspartnern, Ziel einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Verhandlung Verhandlung] *[https://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich_(Betriebsverfassungsgesetz) Interessenausgleich (Betriebsverfassungsgesetz)], Instrument der betrieblichen Mitbestimmung im deutschen Arbeitsrecht <p>'''Siehe auch:'''</p><div class="sisterproject"><span class="noviewer" role="presentation" ar…“
 
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Version vom 8. September 2024, 08:36 Uhr

Interessenausgleich steht für:

Siehe auch:

Wiktionary: Interessenausgleich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Interessenausgleich (Deutsch)


Singular Plural
Nominativ der Interessenausgleich die Interessenausgleiche
Genitiv des Interessenausgleichs
des Interessenausgleiches
der Interessenausgleiche
Dativ dem Interessenausgleich
dem Interessenausgleiche
den Interessenausgleichen
Akkusativ den Interessenausgleich die Interessenausgleiche

Worttrennung:

In·te·r·es·sen·aus·gleich, Plural: In·te·r·es·sen·aus·glei·che

Aussprache:

IPA: [ɪntəˈʁɛsn̩ˌʔaʊ̯sɡlaɪ̯ç]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Interessenausgleich (Info)

Bedeutungen:

[1] gleichgewichtige Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien
[2] Arbeitsrecht:

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Interesse und Ausgleich sowie dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1, 2] Ausgleich

Beispiele:

[1] „In ihrer Aufgabe, die Vernunft praktisch werden zu lassen, beruht die Politik für Leibniz nicht auf einem Interessenausgleich, sondern ihr Ziel ist die Durchsetzung einer als richtig und wahr erkannten Ordnung durch den Staat.“[1]