„argumentum a minore ad maius“ – Versionsunterschied
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Der Schluss '''argumentum a minore ad maius''' kennzeichnet in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) juristischen Methodenlehre] den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten.<p>Der umgekehrte und allgemein bekanntere Schluss ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_a_maiore_ad_minus argumentum a maiore ad minus]'' ist ebenfalls möglich und nimmt in methodologischen Darstellungen zu den beiden Schlüssen<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_a_minore_ad_maius#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> üblicherweise breiteren Raum ein; die Bedeutung des argumentum a maiore ad minus ist in der Rechtswissenschaft ungleich größer. Es handelt sich bei beiden um Anwendungsfälle des Erst-recht-Schlusses, auch ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_a_fortiori argumentum a fortiori]'' genannt.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | |||
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Version vom 8. September 2024, 16:38 Uhr
argumentum a minore ad maius Vorlage:lat.
Der Schluss argumentum a minore ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten.
Der umgekehrte und allgemein bekanntere Schluss argumentum a maiore ad minus ist ebenfalls möglich und nimmt in methodologischen Darstellungen zu den beiden Schlüssen[1] üblicherweise breiteren Raum ein; die Bedeutung des argumentum a maiore ad minus ist in der Rechtswissenschaft ungleich größer. Es handelt sich bei beiden um Anwendungsfälle des Erst-recht-Schlusses, auch argumentum a fortiori genannt.
Beispiel
Beispiele für ein argumentum a minore ad maius:
- „Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren.“
- „Kann eine betrügerische Vermögensschädigung um 50.000,00 EUR nach einem Gerichtsurteil als besonders schwerer Betrug strafbar sein, gilt dies für größere Schäden erst recht.“
- Zu § 622 BGB: „Wenn eine vierwöchige Kündigungsfrist für die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer zulässig ist, ist eine Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist erst recht zulässig.“
Sonstiges
Quellen
- Vgl. Egon Schneider (Begründer), Friedrich Eberhard Schnapp: Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung. 6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Vahlen, München 2006, ISBN 3-8006-2997-6, § 36.