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„Verfahren“ – Versionsunterschied

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[[verfahren]] {{mhdt.-dt.}}n. <p>{{Anm. KF}} Zu ''verfahren'' im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15.-16. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. ''[[prōcessus|processus]]'' ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’ in der Lehnübertragung als 'Verfahren' hinzu, bei ''Paracelsus'' als chemisches Verfahren, s. ''Prozeß''.</p>
[[verfahren]] {{mhdt.-dt.}} n. vgl. [[Verfahren (Recht)]] <p>{{Anm. KF}} Zu ''verfahren'' im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15.-16. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. ''[[prōcessus|processus]]'' ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’ in der Lehnübertragung als 'Verfahren' hinzu, bei ''Paracelsus'' als chemisches Verfahren, s. ''Prozeß''.</p>
{{Wrtdtng}} eigtl. 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; '&nbsp;durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt'; die Art und Weise ein Ding, Dasein, eine Sache zu behandeln, ein Vorgang oder Arbeit ausgeführt wird, wodurch sich eine Veränderung Wandlung von einem in einen anderen Daseinszustand erwirkt oder bewirkt wird. (...); vorbestimmte, wiederholbare, geführte Abfolge von Verfahrensschritten die entsprechend eines vorbestimmten Verfahrenweg zu einem Ziel, Ergebnis, Produkt vergleichbarer Güte leitet;  
{{Wrtdtng}} eigtl. 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; '&nbsp;durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt'; die Art und Weise ein Ding, Dasein, eine Sache zu behandeln, ein Vorgang oder Arbeit ausgeführt wird, wodurch sich eine Veränderung Wandlung von einem in einen anderen Daseinszustand erwirkt oder bewirkt wird. (...); vorbestimmte, wiederholbare, geführte Abfolge von Verfahrensschritten die entsprechend eines vorbestimmten Verfahrenweg zu einem Ziel, Ergebnis, Produkt vergleichbarer Güte leitet;


* ‘[[Art und Weise]], wie etw. ausgeführt wird, [[Methode]], [[Vorgehen]]’,  
* ‘[[Art und Weise]], wie etw. ausgeführt wird, [[Methode]], [[Vorgehen]]’,
* im Rechtswesen ‘Folge von [[Rechtshandlungen]], die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700),  
* im Rechtswesen ‘Folge von [[Rechtshandlungen]], die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700),  
** Rechtssprache (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts;
** Rechtssprache (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts;
* älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend;  
* älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend;
* vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’.
* vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’.
* vgl. ''verfahren'' ahd. ''firfaran'' ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. ''vervarn'' ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;
* vgl. ''[[verfahren]]'' ahd. ''firfaran'' ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. ''vervarn'' ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;


¦√¦ uie. ''[[wikt:Reconstruction:Proto-Indo-European/per-|*per]]''(ə)- ‘hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen, fliegen’;
¦√¦ uie. ''[[wikt:Reconstruction:Proto-Indo-European/per-|*per]]''(ə)- ‘hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen, fliegen’;


[https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahren '''Verfahren'''] steht für (Auszug Wikipedia)
[https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahren '''Verfahren'''] steht für
*einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Planung Planung]
*einen geregelten, in [[Verfahrensschritte]] zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf, siehe [[Planung]]


*eine Vorgehensweise zur planmäßigen Lösung von Problemen, die [https://de.wikipedia.org/wiki/Methodik Methodik]
*eine [[Vorgehensweise]] zur planmäßigen Lösung von Problemen, die [[Methodik]]


*eine Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems in der Mathematik oder Informatik, der [https://de.wikipedia.org/wiki/Algorithmus Algorithmus]
*eine [[Handlungsvorschrift]] zur Lösung eines Problems in der Mathematik oder Informatik, der [[Algorithmus]]


*eine Produktionsmethode im Handwerk und in der Industrie, das [https://de.wikipedia.org/wiki/Fertigungsverfahren Fertigungsverfahren]
*eine [[Produktionsmethode]] im Handwerk und in der Industrie, das [[Fertigungsverfahren]]


*die Herstellung chemischer Produkte, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrenstechnik Verfahrenstechnik]<p>Im ''Recht'' kann es folgende Bedeutung haben:</p>
*die Herstellung chemischer Produkte, siehe [[Verfahrenstechnik]]<p>Im ''Recht'' kann es folgende Bedeutung haben:</p>
*ein Verfahren vor Gericht, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren Gerichtsverfahren]
*ein Verfahren vor Gericht, siehe [[Gerichtsverfahren]]


*ein Verfahren der Verwaltung, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsverfahren Verwaltungsverfahren]
*ein Verfahren der Verwaltung, siehe [[Verwaltungsverfahren]]


*der Vorgang der Gesetzgebung in der Legislative, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren Gesetzgebungsverfahren]
*der Vorgang der Gesetzgebung in der Legislative, siehe [[Gesetzgebungsverfahren]]
<div class="zenoCOMain"><p>'''<span class="zenoTXHighlight0">Verfahren</span>''',<ref>Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 69. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007643071; Lizenz: [http://www.zeno.org/Zeno/-/Lizenz%3A+Gemeinfrei Gemeinfrei]; Faksimiles: [http://www.zeno.org/Meyers-1905/K/meyers-1905-020-0069 69]</ref> in der Rechtssprache eine zusammenhängende [[Reihe (Mathematik)|Reihe]] von Rechtshandlungen, die zu gemeinsamem [[Zweck|Zwecke]] vor und von der zuständigen [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beh%C3%B6rde Behörde] nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Sinne Sinne] wird ein ganzer [[Prozeß]] als V. bezeichnet, namentlich spricht man von einem [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Strafverfahren Strafverfahren] (s. d.), V. in Angelegenheiten der »freiwilligen [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit]« s. d. Aber auch die Rechtsgrundsätze, die das V. beherrschen, werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beh%C3%B6rde Behörde], bei der ein rechtliches V. stattfindet, zwischen einzelrichterlichem V., V. vor dem Amtsgericht, vor dem [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Landgericht Landgericht] etc., Verwaltungsstreitverfahren etc. [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Endlich Endlich] werden auch die einzelnen Teile und [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Abschnitt Abschnitte] eines Verfahrens selbst als V. bezeichnet, z. B. [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Mahn Mahn]-, [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beweis+%5B1%5D Beweis]-, [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Haupt+%5B1%5D Haupt]-, [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Vorbereitungsverfahren Vorbereitungsverfahren] etc.</p></div>

Aktuelle Version vom 9. September 2024, 10:44 Uhr

verfahren mhdt.-dt. n. vgl. Verfahren (Recht)

Anm. KF: Zu verfahren im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15.-16. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. processus ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’ in der Lehnübertragung als 'Verfahren' hinzu, bei Paracelsus als chemisches Verfahren, s. Prozeß.

Wrtdtng: eigtl. 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; ' durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt'; die Art und Weise ein Ding, Dasein, eine Sache zu behandeln, ein Vorgang oder Arbeit ausgeführt wird, wodurch sich eine Veränderung Wandlung von einem in einen anderen Daseinszustand erwirkt oder bewirkt wird. (...); vorbestimmte, wiederholbare, geführte Abfolge von Verfahrensschritten die entsprechend eines vorbestimmten Verfahrenweg zu einem Ziel, Ergebnis, Produkt vergleichbarer Güte leitet;

  • ‘Art und Weise, wie etw. ausgeführt wird, Methode, Vorgehen’,
  • im Rechtswesen ‘Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700),
    • Rechtssprache (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts;
  • älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend;
  • vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’.
  • vgl. verfahren ahd. firfaran ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. vervarn ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;

¦√¦ uie. *per(ə)- ‘hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen, fliegen’;

Verfahren steht für