„Klage“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 22: | Zeile 22: | ||
Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet ''[[klagen]]'' | Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet ''[[klagen]]'' | ||
== Klage == | == Klage (Recht) == | ||
Die '''Klage''' ist im [[Zivilprozeßrecht|Zivilprozess]] sowie in den [[Gerichtsverfahren|Verfahren]] vor den [[Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)|Verwaltungs-]], [[Sozialgerichtsbarkeit|Sozial-]], [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland) Arbeits-] und [[Finanzgerichtsbarkeit|Finanzgerichten]] die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf [[Gerichtsentscheidung|gerichtliche Entscheidung]] in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird. Im [[Strafverfahren]] wird die von der [[Staatsanwaltschaft]] zu erhebende [[öffentliche Klage]] vor einem Gericht auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Anklage Anklage] genannt. Nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__113.html § 113]</span> Abs. 5 Nr. 2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_das_Verfahren_in_Familiensachen_und_in_den_Angelegenheiten_der_freiwilligen_Gerichtsbarkeit FamFG] wird eine Klage in [[Familiensache (Recht)|Familiensachen]] und in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit] '''Antrag''' genannt. | Die '''Klage''' ist im [[Zivilprozeßrecht|Zivilprozess]] sowie in den [[Gerichtsverfahren|Verfahren]] vor den [[Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)|Verwaltungs-]], [[Sozialgerichtsbarkeit|Sozial-]], [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland) Arbeits-] und [[Finanzgerichtsbarkeit|Finanzgerichten]] die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf [[Gerichtsentscheidung|gerichtliche Entscheidung]] in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird. Im [[Strafverfahren]] wird die von der [[Staatsanwaltschaft]] zu erhebende [[öffentliche Klage]] vor einem Gericht auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Anklage Anklage] genannt. Nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__113.html § 113]</span> Abs. 5 Nr. 2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_das_Verfahren_in_Familiensachen_und_in_den_Angelegenheiten_der_freiwilligen_Gerichtsbarkeit FamFG] wird eine Klage in [[Familiensache (Recht)|Familiensachen]] und in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) freiwilligen Gerichtsbarkeit] '''Antrag''' genannt. | ||
== Klagen (Recht) == | |||
[[Klagen# | ====== [[Klagen#Deutschland|Deutschland]] ====== | ||
<div class="mw-heading mw-heading3"> | |||
====== [[Klagen#Anwaltszwang|Anwaltszwang]] ====== | |||
[[Klagen#Österreich|Österreich]] | ====== [[Klagen#Inhalt der Klageschrift gemäß § 253 ZPO in Verbindung mit § 130 ZPO|Inhalt der Klageschrift gemäß § 253 ZPO in Verbindung mit § 130 ZPO]] ====== | ||
====== [[Klagen#Klagevoraussetzungen|Klagevoraussetzungen]] ====== | |||
====== [[Klagen#Österreich|Österreich]] ====== | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
| Zeile 44: | Zeile 47: | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
'''[https://de.wiktionary.org/wiki/Klage Wiktionary: Klage]''' – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen | '''[https://de.wiktionary.org/wiki/Klage Wiktionary: Klage]''' – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen | ||
</div> | </div>{{Anmrkng Enzlnchws}} | ||
{{Anmrkng Enzlnchws}} | |||
Version vom 10. September 2024, 06:01 Uhr
- "lautes Hilfegeschrei";
- ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
- Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen.
- Vom Hptw. abgeleitet klagen
- Das —Grmnsch nur durch
- uwger. *klagōn
- ahd. klaga (9. Jh.),
- mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
- asächs. klaga,
- mnd. klāge,
- mnl. clāghe vertretene Hptw.
- läßt sich mit
- aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,
- garhā ‘Tadel, Vorwurf’,
- pers. gila ‘Klage’ und
- mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
- und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen,
- wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen
Klage (Recht)
Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage vor einem Gericht auch Anklage genannt. Nach § 113 Abs. 5 Nr. 2 FamFG wird eine Klage in Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Antrag genannt.
Klagen (Recht)
Anwaltszwang
Inhalt der Klageschrift gemäß § 253 ZPO in Verbindung mit § 130 ZPO
Klagevoraussetzungen
Österreich
Siehe auch
- Klageart
- Leistungsklage
- Gestaltungsklage
- Feststellungsklage
- Anklage für die Verfahrenseinleitung in einem Strafverfahren
Weblinks
Wiktionary: Klage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
== Einzelnachweise ==