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„Richter“ – Versionsunterschied

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== Siehe auch ==
= <span class="mw-page-title-main">Richter (Deutschland)</span> =
Ein '''Richter''' oder eine '''Richterin''' ist Inhaber eines [[öffentliches Amt|öffentlichen Amtes]] bei einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gericht Gericht], der – als [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelrichter Einzelrichter] oder Mitglied eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Spruchk%C3%B6rper Spruchkörpers] – Aufgaben der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung Rechtsprechung] wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht Recht] gegen jedermann sprechen. Um zu garantieren, dass nur [https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_des_Gerichts neutrale Richter] zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind (etwa bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei oder wenn sie selbst vom Gegenstand des Rechtsstreits betroffen sind). Zudem kann bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Besorgnis_der_Befangenheit Besorgnis der Befangenheit] ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch Ablehnungsgesuch] gegen den Richter gestellt werden.
 
Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden. Für [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Deutschland] ergibt sich dies aus <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Art. 20]</span> Abs. 3, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html Art. 97]</span> Abs. 1 [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland Grundgesetz] (GG). Nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html Art. 92]</span> GG ist die rechtsprechende Gewalt (nur) den Richtern anvertraut.
 
In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen Berufsrichtern und [https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter ehrenamtlichen Richtern].
 
== Berufsrichter ==
 
=== Allgemeines ===
Berufsrichter stehen nicht in einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverh%C3%A4ltnis Arbeitsverhältnis], sondern beim Bund oder einem Land in einem [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Dienst_(Deutschland) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis] eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland) Beamten] ähnlich ist.
 
Berufsrichter sind in der Regel auf Lebenszeit ernannt, daneben gibt es Richter auf Zeit und [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_kraft_Auftrags Richter kraft Auftrags], etwa Beamte, die später zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden sollen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__8.html § 8]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Richtergesetz Deutsches Richtergesetz] DRiG). Professoren können zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden und sind dann neben ihrem weiterhin ausgeübten Amt als Professor als Richter im Nebenamt tätig. Die Ernennung zum Richter erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__17.html § 17]</span> DRiG). Jedem Richter auf Lebenszeit und auf Zeit ist ein Richteramt bei einem bestimmten Gericht zu übertragen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__27.html § 27]</span> DRiG).


*[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrichter Bundesrichter]
Der Richter hat sich mit vollem persönlichem Einsatz seinem Beruf zu widmen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__46.html § 46]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__71.html § 71]</span> DRiG in Verbindung mit <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__61.html § 61]</span>[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesbeamtengesetz BBG] und <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__34.html § 34]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz BeamtStG]). Die Dienstpflichten des Richters konkretisiert der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsverteilungsplan Geschäftsverteilungsplan] des jeweiligen Gerichts.
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsrichter Handelsrichter]
*Lateinische Phrasen zu ''iudex'' (Richter):
**[https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I#Iudex ''iudex'']
**[https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I#Iudice ''iudice'']
**[https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I#Iudicis ''iudicis'']


== Weblinks ==
Zu den Dienstpflichten des Richters gehören weiterhin die Pflicht, den Richtereid zu leisten (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html § 38]</span> DRiG), das [https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4%C3%9Figungsgebot Mäßigungsgebot], also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html § 39]</span> DRiG), sowie die Pflicht zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses, also die Pflicht, über Beratungen und Abstimmungen zu schweigen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__43.html § 43]</span> DRiG). Ein Richter darf weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__41.html § 41]</span> DRiG). Ausnahmen gelten insoweit für Richter, die zugleich Hochschullehrer sind. Traditionell ist der Richter in Deutschland auch zum Tragen der Amtstracht (in Form einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Robe Robe]) verpflichtet.[[Datei:220px-Robe_LandesRiStA_DE.jpg|verweis=https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Robe_LandesRiStA_DE.jpg|mini|291x291px|Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst]]Zu den Rechten des Berufsrichters gehört das Recht auf Fürsorge und Schutz durch den Dienstherrn. Insbesondere hat der Richter ein Recht auf angemessene [https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldung Besoldung]. Die Einzelheiten sind in der jeweiligen [https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_R Besoldungsordnung R]<ref>Neufassung für Richter des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2008 durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009) vom 29. Juli 2008, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 1. August 2008 Teil I Nr. 34, Seiten 1582 ff.</ref> des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesebene_(Deutschland) Bundes] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Land_(Deutschland) Länder] geregelt. Im europäischen Vergleich befindet sich die Richterbesoldung in Deutschland unter den Schlusslichtern.<ref>Richtereinkommen im europäischen Vergleich S. 261 f in der Studie der European Commission for the Efficiency of (http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2012/Rapport_en.pdf)</ref> Da im Gegensatz zu Beamten einiger Fachrichtungen Richter nicht regelmäßig befördert werden, sehen die Besoldungsordnungen regelmäßige Erhöhungen der Besoldung nach Erfahrungsstufen (bzw. bis Februar 2012 nach Lebensalter<ref>[https://web.archive.org/web/20141017235227/http://www.besoldungstabelle.de/aktuelles_besoldungstabelle_20140202 Besoldung: Erfahrungsstufen lösen Besoldungsdienstalter ab.] Archiviert vom [https://redirecter.toolforge.org/?url=http%3A%2F%2Fwww.besoldungstabelle.de%2Faktuelles_besoldungstabelle_20140202 Original] (nicht mehr online verfügbar) am 17.&nbsp;Oktober 2014; abgerufen am 12.&nbsp;Oktober 2014. </ref>) vor. Ähnlich wie Beamte erhalten Richter nach Eintritt in den Ruhestand ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Ruhegehalt Ruhegehalt]. Ebenso wie Beamte haben Richter einen Anspruch auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Dienstrecht) Beihilfe]im Krankheitsfall sowie einen Anspruch auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Urlaub Urlaub].
'''<span class="plainlinks">[https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Judges?uselang=de <span lang="en">Commons</span>: Richter]</span>'''&nbsp;– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


'''[https://de.wiktionary.org/wiki/Richter Wiktionary: Richter]'''&nbsp;– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, die durch die richterliche Unabhängigkeit eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html § 26]</span> Abs. 2 DRiG). Behauptet ein Richter, dass er durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werde, kann er einen Antrag an das zuständige Dienstgericht stellen (§&nbsp;26 Abs.&nbsp;3 DRiG).


*[https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=4049923-6 Literatur über Richter] im Katalog der [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalbibliothek Deutschen Nationalbibliothek]
Verstöße gegen die Dienstpflicht von Richtern können durch Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Als mildeste Disziplinarmaßnahme kann der [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvorgesetzter Dienstvorgesetzte] durch Disziplinarverfügung einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstlicher_Verweis Verweis] aussprechen. In schwereren Fällen kann gegen Richter auf Lebenszeit oder Richter auf Zeit im förmlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren Disziplinarverfahren] durch den Spruch eines Dienstgerichts auf Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein anderes Richteramt mit geringerem Endgrundgehalt oder Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. Bei Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens kann der Richter durch Entscheidung des Dienstgerichts vorläufig des Dienstes enthoben werden. Gegen Richter auf Probe und Richter kraft Auftrages findet kein förmliches Disziplinarverfahren statt, diese können vielmehr bei einem Verhalten, das bei Richtern auf Lebenszeit eine im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, entlassen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__22.html § 22]</span> Abs. 3, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__23.html § 23]</span> DRiG).
*<span class="cite">[http://www.jjmccullough.com/judges.htm ''Zusammenstellung von richterlichen Amtstrachten weltweit.'']<span class="Abrufdatum"> Abgerufen am 12.&nbsp;Oktober 2015</span> (englisch).</span>


= <span class="mw-page-title-main">Richter (Deutschland)</span> =
Das Dienstverhältnis der Berufsrichter endet kraft Gesetzes regelmäßig mit Erreichen des siebenundsechzigsten Lebensjahres (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__48.html § 48]</span> Abs. 1 DRiG für die Bundesrichter, die Landesgesetze sehen ähnliche Regelungen vor) oder durch den Tod des Richters. Der Richter ist aus dem Dienst zu entlassen, wenn er schriftlich seine Entlassung verlangt oder wenn sonstige gesetzlich geregelte – in der Praxis wenig bedeutende – Gründe vorliegen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__21.html § 21]</span> DRiG). Bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen, insbesondere zu einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstrafe_(Deutschland) Freiheitsstrafe] von mindestens einem Jahr wegen einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland) vorsätzlichen] Tat, endet das Richterverhältnis kraft Gesetzes, ohne dass es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__24.html § 24]</span> DRiG). Darüber hinaus kann ein Richter auf Lebenszeit oder auf Zeit ohne seine Zustimmung nur im Verfahren über die [https://de.wikipedia.org/wiki/Richteranklage Richteranklage](<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_98.html Art. 98]</span> Abs. 2 und 5 GG), im gerichtlichen Disziplinarverfahren, im Interesse der Rechtspflege (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__31.html § 31]</span> DRiG) oder – bei Belassung seines vollen Gehalts – bei Veränderung der Gerichtsorganisation (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__32.html § 32]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__33.html § 33]</span> DRiG) in ein anderes Amt versetzt oder entlassen werden.
<p>Ein '''Richter''' oder eine '''Richterin''' ist Inhaber eines [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Amt öffentlichen Amtes] bei einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gericht Gericht], der – als [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelrichter Einzelrichter] oder Mitglied eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Spruchk%C3%B6rper Spruchkörpers] – Aufgaben der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung Rechtsprechung] wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht Recht] gegen jedermann sprechen. Um zu garantieren, dass nur [https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_des_Gerichts neutrale Richter] zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind (etwa bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei oder wenn sie selbst vom Gegenstand des Rechtsstreits betroffen sind). Zudem kann bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Besorgnis_der_Befangenheit Besorgnis der Befangenheit] ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch Ablehnungsgesuch] gegen den Richter gestellt werden.</p><p>Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden. Für [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Deutschland] ergibt sich dies aus <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Art. 20]</span> Abs. 3, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html Art. 97]</span> Abs. 1 [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland Grundgesetz] (GG). Nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_92.html Art. 92]</span> GG ist die rechtsprechende Gewalt (nur) den Richtern anvertraut.</p><p>In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen Berufsrichtern und [https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter ehrenamtlichen Richtern].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Berufsrichter ==
</div><div class="mw-heading mw-heading3">
=== Allgemeines ===
</div><p>Berufsrichter stehen nicht in einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverh%C3%A4ltnis Arbeitsverhältnis], sondern beim Bund oder einem Land in einem [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Dienst_(Deutschland) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis] eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland) Beamten] ähnlich ist.</p><p>Berufsrichter sind in der Regel auf Lebenszeit ernannt, daneben gibt es Richter auf Zeit und [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_kraft_Auftrags Richter kraft Auftrags], etwa Beamte, die später zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden sollen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__8.html § 8]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Richtergesetz Deutsches Richtergesetz] DRiG). Professoren können zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden und sind dann neben ihrem weiterhin ausgeübten Amt als Professor als Richter im Nebenamt tätig. Die Ernennung zum Richter erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__17.html § 17]</span> DRiG). Jedem Richter auf Lebenszeit und auf Zeit ist ein Richteramt bei einem bestimmten Gericht zu übertragen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__27.html § 27]</span> DRiG).</p><p>Der Richter hat sich mit vollem persönlichem Einsatz seinem Beruf zu widmen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__46.html § 46]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__71.html § 71]</span> DRiG in Verbindung mit <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__61.html § 61]</span>[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesbeamtengesetz BBG] und <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__34.html § 34]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz BeamtStG]). Die Dienstpflichten des Richters konkretisiert der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsverteilungsplan Geschäftsverteilungsplan] des jeweiligen Gerichts.</p>[[file:220px-Robe_LandesRiStA_DE.jpg|link=https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Robe_LandesRiStA_DE.jpg|220x291px]]


Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst<p>Zu den Dienstpflichten des Richters gehören weiterhin die Pflicht, den Richtereid zu leisten (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html § 38]</span> DRiG), das [https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4%C3%9Figungsgebot Mäßigungsgebot], also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html § 39]</span> DRiG), sowie die Pflicht zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses, also die Pflicht, über Beratungen und Abstimmungen zu schweigen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__43.html § 43]</span> DRiG). Ein Richter darf weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__41.html § 41]</span> DRiG). Ausnahmen gelten insoweit für Richter, die zugleich Hochschullehrer sind. Traditionell ist der Richter in Deutschland auch zum Tragen der Amtstracht (in Form einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Robe Robe]) verpflichtet.</p><p>Zu den Rechten des Berufsrichters gehört das Recht auf Fürsorge und Schutz durch den Dienstherrn. Insbesondere hat der Richter ein Recht auf angemessene [https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldung Besoldung]. Die Einzelheiten sind in der jeweiligen [https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_R Besoldungsordnung R]<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesebene_(Deutschland) Bundes] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Land_(Deutschland) Länder] geregelt. Im europäischen Vergleich befindet sich die Richterbesoldung in Deutschland unter den Schlusslichtern.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Da im Gegensatz zu Beamten einiger Fachrichtungen Richter nicht regelmäßig befördert werden, sehen die Besoldungsordnungen regelmäßige Erhöhungen der Besoldung nach Erfahrungsstufen (bzw. bis Februar 2012 nach Lebensalter<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-3 <span class="cite-bracket">[</span>3<span class="cite-bracket">]</span>]</sup>) vor. Ähnlich wie Beamte erhalten Richter nach Eintritt in den Ruhestand ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Ruhegehalt Ruhegehalt]. Ebenso wie Beamte haben Richter einen Anspruch auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Dienstrecht) Beihilfe]im Krankheitsfall sowie einen Anspruch auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Urlaub Urlaub].</p><p>Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, die durch die richterliche Unabhängigkeit eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html § 26]</span> Abs. 2 DRiG). Behauptet ein Richter, dass er durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werde, kann er einen Antrag an das zuständige Dienstgericht stellen (§&nbsp;26 Abs.&nbsp;3 DRiG).</p><p>Verstöße gegen die Dienstpflicht von Richtern können durch Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Als mildeste Disziplinarmaßnahme kann der [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvorgesetzter Dienstvorgesetzte] durch Disziplinarverfügung einen [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstlicher_Verweis Verweis] aussprechen. In schwereren Fällen kann gegen Richter auf Lebenszeit oder Richter auf Zeit im förmlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren Disziplinarverfahren] durch den Spruch eines Dienstgerichts auf Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein anderes Richteramt mit geringerem Endgrundgehalt oder Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. Bei Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens kann der Richter durch Entscheidung des Dienstgerichts vorläufig des Dienstes enthoben werden. Gegen Richter auf Probe und Richter kraft Auftrages findet kein förmliches Disziplinarverfahren statt, diese können vielmehr bei einem Verhalten, das bei Richtern auf Lebenszeit eine im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, entlassen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__22.html § 22]</span> Abs. 3, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__23.html § 23]</span> DRiG).</p><p>Das Dienstverhältnis der Berufsrichter endet kraft Gesetzes regelmäßig mit Erreichen des siebenundsechzigsten Lebensjahres (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__48.html § 48]</span> Abs. 1 DRiG für die Bundesrichter, die Landesgesetze sehen ähnliche Regelungen vor) oder durch den Tod des Richters. Der Richter ist aus dem Dienst zu entlassen, wenn er schriftlich seine Entlassung verlangt oder wenn sonstige gesetzlich geregelte – in der Praxis wenig bedeutende – Gründe vorliegen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__21.html § 21]</span> DRiG). Bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen, insbesondere zu einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstrafe_(Deutschland) Freiheitsstrafe] von mindestens einem Jahr wegen einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland) vorsätzlichen] Tat, endet das Richterverhältnis kraft Gesetzes, ohne dass es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__24.html § 24]</span> DRiG). Darüber hinaus kann ein Richter auf Lebenszeit oder auf Zeit ohne seine Zustimmung nur im Verfahren über die [https://de.wikipedia.org/wiki/Richteranklage Richteranklage](<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_98.html Art. 98]</span> Abs. 2 und 5 GG), im gerichtlichen Disziplinarverfahren, im Interesse der Rechtspflege (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__31.html § 31]</span> DRiG) oder – bei Belassung seines vollen Gehalts – bei Veränderung der Gerichtsorganisation (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__32.html § 32]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__33.html § 33]</span> DRiG) in ein anderes Amt versetzt oder entlassen werden.</p><div class="mw-heading mw-heading3">
=== Ausbildung und Einstellung ===
=== Ausbildung und Einstellung ===
</div><div class="sieheauch" role="navigation"><span class="sieheauch-text">Siehe auch</span>: [https://de.wikipedia.org/wiki/Juristenausbildung_in_Deutschland Juristenausbildung in Deutschland]</div><p>Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higung_zum_Richteramt Befähigung zum Richteramt] (als Berufsrichter) wird in Deutschland durch das Studium der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft] an einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Universit%C3%A4t Universität], das mit der ersten Prüfung abgeschlossen wird, und den anschließenden [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbereitungsdienst Vorbereitungsdienst], der mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird, erworben (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__5.html § 5]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Richtergesetz DRiG]). Die erste Prüfung besteht aus der Schwerpunktbereichsprüfung an der Hochschule und der Pflichtfachprüfung durch die zuständige Landesbehörde. Die Landesbehörde ist entweder das [https://de.wikipedia.org/wiki/Landesjustizpr%C3%BCfungsamt Landesjustizprüfungsamt] für das gesamte Bundesland (etwa in Niedersachsen) oder – in manchen Bundesländern – Prüfungsämter bei den jeweiligen Oberlandesgerichten (etwa in Nordrhein-Westfalen).</p><p>Das Studium muss grundsätzlich mindestens vier Jahre dauern, davon mindestens zwei Jahre an einer deutschen Universität, außerdem müssen während der vorlesungsfreien Zeit drei Monate an praktischer Ausbildung nach Maßgabe des Landesrechts absolviert werden. Der anschließende Vorbereitungsdienst (Referendariat) dauert zwei Jahre. Er bietet die Gelegenheit, in verschiedenen Arbeitsfeldern praktische Erfahrung zu sammeln (Zivil-, Straf-, Verwaltungsrecht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt und Wahlstation) und schließt mit dem zweiten (großen) Staatsexamen ab. Mit Bestehen dieser Prüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben. Juristen mit der Befähigung zum Richteramt werden auch als „Volljuristen“ bezeichnet.</p><p>Die Anstellung als Richter erfolgt grundsätzlich zunächst als [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe Richter auf Probe] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__12.html § 12]</span> Abs. 1 DRiG). In der Probezeit kann der Richter in den ersten zwei Jahren ohne besonderen Grund entlassen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__22.html § 22]</span> Abs. 1 DRiG). Nach Ablauf des dritten oder vierten Jahres kann der Richter auf Probe entlassen werden, wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder wenn weitere, im Gesetz geregelte, Gründe vorliegen (§&nbsp;22 Abs.&nbsp;2 und 3 DRiG). Wird der Richter auf Probe nicht entlassen, ist er nach mindestens drei (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__10.html § 10]</span> Abs. 1 DRiG) und höchstens fünf Jahren (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__12.html § 12]</span> Abs. 2 DRiG) zum Richter auf Lebenszeit zu ernennen. Die jeweilige [https://de.wikipedia.org/wiki/Landesjustizverwaltung Landesjustizverwaltung] stellt nur so viele Assessoren in den Justizdienst ein, wie nach Ablauf der Probezeit entsprechende Planstellen für Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit vorhanden sind.</p><p>Faktische Voraussetzung für eine Einstellung als Richter ist eine weit überdurchschnittlich gute Note (derzeit zumeist nicht unter 8 Punkten, d.&nbsp;h. „oberes befriedigend“) im zweiten Staatsexamen. Einen solchen Notendurchschnitt (oder eine noch bessere Note) erreichen im langjährigen Schnitt nur ca. 15 Prozent der Absolventen. In manchen Bundesländern wird außerdem noch das erfolgreiche Bestehen eines umfangreichen Einstellungstests ([https://de.wikipedia.org/wiki/Assessment-Center Assessment-Center]) vorausgesetzt. Derzeit und in absehbarer Zukunft werden faktisch im bundesweiten Durchschnitt weniger als fünf Prozent der Rechtsreferendare eines Jahrgangs als Richter auf Probe eingestellt.</p><p>Neben Volljuristen sind alle deutschen ordentlichen Universitätsprofessoren im Fachgebiet Rechtswissenschaft unabhängig von ihrer Vorbildung zum Richteramt befähigt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__7.html § 7]</span> DRiG).</p><p>Besonderheiten gelten für die Richter des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichts] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit Verfassungsgerichte] der Länder. So sind Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht auf Lebenszeit ernannt, sondern für die Dauer von zwölf Jahren. Auch Richter der Verfassungsgerichte der Länder sind oft auf Zeit gewählt. Zudem müssen an mehreren Verfassungsgerichten der Länder nicht alle Richter zum Richteramt befähigt sein, etwa am [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_f%C3%BCr_das_Land_Baden-W%C3%BCrttemberg Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg]<sup id="cite_ref-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-4 <span class="cite-bracket">[</span>4<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> oder am [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_Rheinland-Pfalz Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz].</p><p>Zum technischen Richter beim [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespatentgericht_(Deutschland) Bundespatentgericht] sind auch Personen befähigt, die nach dem Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums über eine mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung und über die erforderlichen Rechtskenntnisse (vor allem auf dem Gebiet des Patentrechts) verfügen.</p><div class="mw-heading mw-heading3">
<span class="sieheauch-text">Siehe auch</span>: [https://de.wikipedia.org/wiki/Juristenausbildung_in_Deutschland Juristenausbildung in Deutschland]
 
Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higung_zum_Richteramt Befähigung zum Richteramt] (als Berufsrichter) wird in Deutschland durch das Studium der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft] an einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Universit%C3%A4t Universität], das mit der ersten Prüfung abgeschlossen wird, und den anschließenden [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbereitungsdienst Vorbereitungsdienst], der mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird, erworben (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__5.html § 5]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Richtergesetz DRiG]). Die erste Prüfung besteht aus der Schwerpunktbereichsprüfung an der Hochschule und der Pflichtfachprüfung durch die zuständige Landesbehörde. Die Landesbehörde ist entweder das [https://de.wikipedia.org/wiki/Landesjustizpr%C3%BCfungsamt Landesjustizprüfungsamt] für das gesamte Bundesland (etwa in Niedersachsen) oder – in manchen Bundesländern – Prüfungsämter bei den jeweiligen Oberlandesgerichten (etwa in Nordrhein-Westfalen).
 
Das Studium muss grundsätzlich mindestens vier Jahre dauern, davon mindestens zwei Jahre an einer deutschen Universität, außerdem müssen während der vorlesungsfreien Zeit drei Monate an praktischer Ausbildung nach Maßgabe des Landesrechts absolviert werden. Der anschließende Vorbereitungsdienst (Referendariat) dauert zwei Jahre. Er bietet die Gelegenheit, in verschiedenen Arbeitsfeldern praktische Erfahrung zu sammeln (Zivil-, Straf-, Verwaltungsrecht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt und Wahlstation) und schließt mit dem zweiten (großen) Staatsexamen ab. Mit Bestehen dieser Prüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben. Juristen mit der Befähigung zum Richteramt werden auch als „Volljuristen“ bezeichnet.
 
Die Anstellung als Richter erfolgt grundsätzlich zunächst als [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe Richter auf Probe] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__12.html § 12]</span> Abs. 1 DRiG). In der Probezeit kann der Richter in den ersten zwei Jahren ohne besonderen Grund entlassen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__22.html § 22]</span> Abs. 1 DRiG). Nach Ablauf des dritten oder vierten Jahres kann der Richter auf Probe entlassen werden, wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder wenn weitere, im Gesetz geregelte, Gründe vorliegen (§&nbsp;22 Abs.&nbsp;2 und 3 DRiG). Wird der Richter auf Probe nicht entlassen, ist er nach mindestens drei (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__10.html § 10]</span> Abs. 1 DRiG) und höchstens fünf Jahren (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__12.html § 12]</span> Abs. 2 DRiG) zum Richter auf Lebenszeit zu ernennen. Die jeweilige [https://de.wikipedia.org/wiki/Landesjustizverwaltung Landesjustizverwaltung] stellt nur so viele Assessoren in den Justizdienst ein, wie nach Ablauf der Probezeit entsprechende Planstellen für Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit vorhanden sind.
 
Faktische Voraussetzung für eine Einstellung als Richter ist eine weit überdurchschnittlich gute Note (derzeit zumeist nicht unter 8 Punkten, d.&nbsp;h. „oberes befriedigend“) im zweiten Staatsexamen. Einen solchen Notendurchschnitt (oder eine noch bessere Note) erreichen im langjährigen Schnitt nur ca. 15 Prozent der Absolventen. In manchen Bundesländern wird außerdem noch das erfolgreiche Bestehen eines umfangreichen Einstellungstests ([https://de.wikipedia.org/wiki/Assessment-Center Assessment-Center]) vorausgesetzt. Derzeit und in absehbarer Zukunft werden faktisch im bundesweiten Durchschnitt weniger als fünf Prozent der Rechtsreferendare eines Jahrgangs als Richter auf Probe eingestellt.
 
Neben Volljuristen sind alle deutschen ordentlichen Universitätsprofessoren im Fachgebiet Rechtswissenschaft unabhängig von ihrer Vorbildung zum Richteramt befähigt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__7.html § 7]</span> DRiG).
 
Besonderheiten gelten für die Richter des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichts] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit Verfassungsgerichte] der Länder. So sind Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht auf Lebenszeit ernannt, sondern für die Dauer von zwölf Jahren. Auch Richter der Verfassungsgerichte der Länder sind oft auf Zeit gewählt. Zudem müssen an mehreren Verfassungsgerichten der Länder nicht alle Richter zum Richteramt befähigt sein, etwa am [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_f%C3%BCr_das_Land_Baden-W%C3%BCrttemberg Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg]<ref>[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/verfassungsorgane/verfassungsgerichtshof/ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg.] Abgerufen am 20.&nbsp;August 2020.</ref> oder am [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_Rheinland-Pfalz Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz].
 
Zum technischen Richter beim [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespatentgericht_(Deutschland) Bundespatentgericht] sind auch Personen befähigt, die nach dem Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums über eine mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung und über die erforderlichen Rechtskenntnisse (vor allem auf dem Gebiet des Patentrechts) verfügen.
 
=== Anzahl ===
=== Anzahl ===
</div><p>Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab es nach [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzeit%C3%A4quivalent Vollzeitäquivalenten] in Deutschland insgesamt etwa 21.340&nbsp;Berufsrichter, also durchschnittlich ein Richter für 4.000 Einwohner.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-5 <span class="cite-bracket">[</span>5<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Davon entfielen etwa 15.490&nbsp;Berufsrichter auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliche_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) Ordentliche Gerichtsbarkeit], 2350&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland) Verwaltungsgerichtsbarkeit], 1880&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit Sozialgerichte], 930&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland) Arbeitsgerichte], 560&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzgerichtsbarkeit Finanzgerichte], 100&nbsp;auf das [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespatentgericht_(Deutschland) Bundespatentgericht], 16&nbsp;auf das [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht] und 14&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Truppendienstgericht Truppendienstgerichte]. Von den 21.340&nbsp;Berufsrichtern waren 125&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_kraft_Auftrags Richter kraft Auftrags] und 2580&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe Richter auf Probe]. Von den 15.490&nbsp;Berufsrichtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit waren 4.580&nbsp;im Bereich [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafsache Straf-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldverfahren Bußgeldsachen] verwendet und 1190&nbsp;im Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) Freiwilligen Gerichtsbarkeit]. Zum Vergleich standen den 4.580&nbsp;im Bereich Straf- und Bußgeldsachen 5880&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt Staatsanwälte]gegenüber. Der Frauenanteil an der Richterschaft war mit 48,66&nbsp;Prozent an den Sozialgerichten am höchsten.<sup id="cite_ref-6" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-6 <span class="cite-bracket">[</span>6<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> An [https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht Oberlandesgerichten] waren 1830&nbsp;Berufsrichter tätig, an Landgerichten&nbsp;5330 und an Amtsgerichten&nbsp;8100.<sup id="cite_ref-7" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-7 <span class="cite-bracket">[</span>7<span class="cite-bracket">]</span>]</sup><sup id="cite_ref-8" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-8 <span class="cite-bracket">[</span>8<span class="cite-bracket">]</span>]</sup><sup id="cite_ref-9" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-9 <span class="cite-bracket">[</span>9<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading3">
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab es nach [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzeit%C3%A4quivalent Vollzeitäquivalenten] in Deutschland insgesamt etwa 21.340&nbsp;Berufsrichter, also durchschnittlich ein Richter für 4.000 Einwohner.<ref>Thomas Fischer: [https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/eine-frage-an-thomas-fischer-verdienen-richter-zu-wenig/ Eine Frage an Thomas Fischer: Verdienen Richter zu wenig?] In: LTO.de. 16.&nbsp;August 2022,abgerufen am 16.&nbsp;August 2022.</ref> Davon entfielen etwa 15.490&nbsp;Berufsrichter auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliche_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) Ordentliche Gerichtsbarkeit], 2350&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland) Verwaltungsgerichtsbarkeit], 1880&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit Sozialgerichte], 930&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland) Arbeitsgerichte], 560&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzgerichtsbarkeit Finanzgerichte], 100&nbsp;auf das [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespatentgericht_(Deutschland) Bundespatentgericht], 16&nbsp;auf das [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht] und 14&nbsp;auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Truppendienstgericht Truppendienstgerichte]. Von den 21.340&nbsp;Berufsrichtern waren 125&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_kraft_Auftrags Richter kraft Auftrags] und 2580&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe Richter auf Probe]. Von den 15.490&nbsp;Berufsrichtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit waren 4.580&nbsp;im Bereich [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafsache Straf-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldverfahren Bußgeldsachen] verwendet und 1190&nbsp;im Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland) Freiwilligen Gerichtsbarkeit]. Zum Vergleich standen den 4.580&nbsp;im Bereich Straf- und Bußgeldsachen 5880&nbsp;[https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt Staatsanwälte]gegenüber. Der Frauenanteil an der Richterschaft war mit 48,66&nbsp;Prozent an den Sozialgerichten am höchsten.<ref>[https://web.archive.org/web/20210301215515/https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Richterstatistik_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Richterstatistik 2018.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, archiviert vom [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.bundesjustizamt.de%2FDE%2FSharedDocs%2FPublikationen%2FJustizstatistik%2FRichterstatistik_2018.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3 Original] (nicht mehr online verfügbar) am 1.&nbsp;März 2021; abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.</ref> An [https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht Oberlandesgerichten] waren 1830&nbsp;Berufsrichter tätig, an Landgerichten&nbsp;5330 und an Amtsgerichten&nbsp;8100.<ref>[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Personalbestand_OLG.pdf?__blob=publicationFile&v=13 Personalbestand Oberlandesgerichte.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.</ref><ref>[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Personalbestand_LG.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Personalbestand Landgerichte.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.</ref><ref>[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Personalbestand_AG.pdf?__blob=publicationFile&v=13 Personalbestand Amtsgerichte.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.</ref>
 
=== Amtsbezeichnungen ===
=== Amtsbezeichnungen ===
</div><p>Die Amtsbezeichnungen richten sich nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__19a.html § 19a]</span> DRiG:</p>
Die Amtsbezeichnungen richten sich nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__19a.html § 19a]</span> DRiG:
 
*„Richter am …gericht“ für den [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelrichter Einzelrichter], beisitzenden Richter und [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_kraft_Auftrags Richter kraft Auftrags],
*„Richter am …gericht“ für den [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelrichter Einzelrichter], beisitzenden Richter und [https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_kraft_Auftrags Richter kraft Auftrags],
*„Vorsitzender Richter am …gericht“ für den vorsitzenden Richter im [https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialgericht Kollegialspruchkörper],
*„Vorsitzender Richter am …gericht“ für den vorsitzenden Richter im [https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialgericht Kollegialspruchkörper],
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*„Präsident des …gerichts“ für den Leiter eines anderen Gerichts und großer erstinstanzlicher Gerichte (so genannter ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidialgericht Präsidialgerichte]''),
*„Präsident des …gerichts“ für den Leiter eines anderen Gerichts und großer erstinstanzlicher Gerichte (so genannter ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidialgericht Präsidialgerichte]''),
*„Vizepräsident des …gerichts“ für den ständigen Vertreter eines Präsidenten.
*„Vizepräsident des …gerichts“ für den ständigen Vertreter eines Präsidenten.
<p>Richter auf Probe führen die Bezeichnung „Richter“ oder, wenn sie als [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt Staatsanwalt] verwendet werden, die Bezeichnung „Staatsanwalt“ (§&nbsp;19a Abs.&nbsp;3 DRiG).</p><p>Vor der Einführung der eigenständigen Besoldungsordnung führte ein</p>
 
Richter auf Probe führen die Bezeichnung „Richter“ oder, wenn sie als [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt Staatsanwalt] verwendet werden, die Bezeichnung „Staatsanwalt“ (§&nbsp;19a Abs.&nbsp;3 DRiG).<sup id="cite_ref-10" class="reference"></span></sup>Vor der Einführung der eigenständigen Besoldungsordnung führte ein
*Richter am Amtsgericht die Bezeichnung „Amtsrichter“ (vor 1945), „Amtsgerichtsrat“ oder „Oberamtsrichter“ (beide regional unterschiedlich vor und nach 1945, besonders die Gerichtsvorstände),
*Richter am Amtsgericht die Bezeichnung „Amtsrichter“ (vor 1945), „Amtsgerichtsrat“ oder „Oberamtsrichter“ (beide regional unterschiedlich vor und nach 1945, besonders die Gerichtsvorstände),
*Richter am Landgericht „[https://de.wikipedia.org/wiki/Landgerichtsrat Landgerichtsrat]“,
*Richter am Landgericht „[https://de.wikipedia.org/wiki/Landgerichtsrat Landgerichtsrat]“,
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*Richter am Bundesgerichtshof „[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrichter_(Deutschland) Bundesrichter]“.
*Richter am Bundesgerichtshof „[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrichter_(Deutschland) Bundesrichter]“.


*Rechtshistorisch ist der Begriff des „Hilfsrichters“. Das frühe [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz GVG] verstand hierunter einen Berufsrichter, der an ein Gericht bei Bedarf ohne feste Planstelle abgeordnet werden konnte.<sup id="cite_ref-10" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-10 <span class="cite-bracket">[</span>10<span class="cite-bracket">]</span>]</sup>
*Rechtshistorisch ist der Begriff des „Hilfsrichters“. Das frühe [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz GVG] verstand hierunter einen Berufsrichter, der an ein Gericht bei Bedarf ohne feste Planstelle abgeordnet werden konnte.<ref>[http://www.zeno.org/nid/20006773974 Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 333–334.]</ref><sup id="cite_ref-10" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-10 <span class="cite-bracket">]</span></sup>
<p>Abweichend von § 19a DRiG ist die Bezeichnung am Bundesverfassungsgericht „Richter/Präsident/Vizepräsident ''des''Bundesverfassungsgerichts“, indirekt festgelegt anderem in den <span class="plainlinks-print">[https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/11.html § 11]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/12.html § 12]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/15.html § 15]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesverfassungsgerichtsgesetz](BVerfGG).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
Abweichend von § 19a DRiG ist die Bezeichnung am Bundesverfassungsgericht „Richter/Präsident/Vizepräsident ''des''Bundesverfassungsgerichts“, indirekt festgelegt anderem in den <span class="plainlinks-print">[https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/11.html § 11]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/12.html § 12]</span>, <span class="plainlinks-print">[https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/15.html § 15]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesverfassungsgerichtsgesetz](BVerfGG).
 
== Ehrenamtliche Richter ==
== Ehrenamtliche Richter ==
</div><div class="hauptartikel" role="navigation"><span class="hauptartikel-pfeil" title="siehe" role="presentation" aria-hidden="true">→ </span>''<span class="hauptartikel-text">Hauptartikel</span>: [https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter Ehrenamtlicher Richter]''</div><p>Ehrenamtliche Richter sind Richter (und werden nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html § 11]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) Strafgesetzbuch] explizit als solche bezeichnet), die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Nach Maßgabe der jeweiligen Verfahrensordnungen als Repräsentanten der Bevölkerung wirken sie an der Rechtsprechung mit (beispielsweise [https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe_(ehrenamtlicher_Richter) Schöffen] im [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess Strafprozess] sowie ehrenamtliche Richter bei den Arbeits- und Sozial- und Landwirtschaftsgerichten, den Verwaltungs- und Finanzgerichten) und sollen den „[https://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand gesunden Menschenverstand]“ einbringen. Die ehrenamtlichen Richter beteiligen sich an der Rechtsfindung durch ihre Lebenserfahrung und Sachnähe. Teilweise wird die Sachnähe vom Gesetz sogar ausdrücklich verlangt: Bei den Arbeitsgerichten werden die ehrenamtlichen Richter je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entnommen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__16.html § 16]</span> Abs. 1 Satz 2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG]), während die ehrenamtlichen Richter ([https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsrichter Handelsrichter]) an den [https://de.wikipedia.org/wiki/Kammer_f%C3%BCr_Handelssachen Kammern für Handelssachen] Kaufleute oder verantwortliche Mitarbeiter einer juristischen Person, die Kaufmann ist, sein müssen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__109.html § 109]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz GVG]).</p><p>Ehrenamtliche Richter dürfen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen tätig werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44.html § 44]</span> Abs. 1 DRiG). Sie können nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44.html § 44]</span> Abs. 2 DRiG). Ehrenamtliche Richter haben ebenso wie Berufsrichter das Beratungsgeheimnis zu wahren und vor der ersten Dienstleistung einen Eid zu leisten (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__45.html § 45]</span> DRiG). Ehrenamtliche Richter führen in der Strafgerichtsbarkeit die Bezeichnung „Schöffe“, in den Kammern für Handelssachen die Bezeichnung „[https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsrichter Handelsrichter]“ und im Übrigen die Bezeichnung „ehrenamtlicher Richter“. Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Robe Richterrobe] tragen bundesweit nur die Handelsrichter, in Berlin die ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Hamburg die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit<sup id="cite_ref-11" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-11 <span class="cite-bracket">[</span>11<span class="cite-bracket">]</span>]</sup>; Schöffen und andere ehrenamtliche Richter tragen keine Robe.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
→ Hauptartikel: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter Ehrenamtlicher Richter]''
 
Ehrenamtliche Richter sind Richter (und werden nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html § 11]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) Strafgesetzbuch] explizit als solche bezeichnet), die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Nach Maßgabe der jeweiligen Verfahrensordnungen als Repräsentanten der Bevölkerung wirken sie an der Rechtsprechung mit (beispielsweise [https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe_(ehrenamtlicher_Richter) Schöffen] im [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess Strafprozess] sowie ehrenamtliche Richter bei den Arbeits- und Sozial- und Landwirtschaftsgerichten, den Verwaltungs- und Finanzgerichten) und sollen den „[https://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand gesunden Menschenverstand]“ einbringen. Die ehrenamtlichen Richter beteiligen sich an der Rechtsfindung durch ihre Lebenserfahrung und Sachnähe. Teilweise wird die Sachnähe vom Gesetz sogar ausdrücklich verlangt: Bei den Arbeitsgerichten werden die ehrenamtlichen Richter je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entnommen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__16.html § 16]</span> Abs. 1 Satz 2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG]), während die ehrenamtlichen Richter ([https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsrichter Handelsrichter]) an den [https://de.wikipedia.org/wiki/Kammer_f%C3%BCr_Handelssachen Kammern für Handelssachen] Kaufleute oder verantwortliche Mitarbeiter einer juristischen Person, die Kaufmann ist, sein müssen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__109.html § 109]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz GVG]).
 
Ehrenamtliche Richter dürfen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen tätig werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44.html § 44]</span> Abs. 1 DRiG). Sie können nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44.html § 44]</span> Abs. 2 DRiG). Ehrenamtliche Richter haben ebenso wie Berufsrichter das Beratungsgeheimnis zu wahren und vor der ersten Dienstleistung einen Eid zu leisten (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__45.html § 45]</span> DRiG). Ehrenamtliche Richter führen in der Strafgerichtsbarkeit die Bezeichnung „Schöffe“, in den Kammern für Handelssachen die Bezeichnung „[https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsrichter Handelsrichter]“ und im Übrigen die Bezeichnung „ehrenamtlicher Richter“. Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Robe Richterrobe] tragen bundesweit nur die Handelsrichter, in Berlin die ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Hamburg die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit<ref>[https://web.archive.org/web/20181222170632/https://justiz.hamburg.de/contentblob/10687654/28ddd3415613301f4c672cfa13acbd86/data/leitfaden-er.pdf Leitfaden.] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] des [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fjustiz.hamburg.de%2Fcontentblob%2F10687654%2F28ddd3415613301f4c672cfa13acbd86%2Fdata%2Fleitfaden-er.pdf Originals] vom 22. Dezember 2018 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]) Informationen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Landesarbeitsgericht und am Arbeitsgericht Hamburg, Justizbehörde Hamburg (Hrsg.), S.6, abgerufen am 3. Juli 2019.</ref>; Schöffen und andere ehrenamtliche Richter tragen keine Robe.
 
== Haftung ==
== Haftung ==
</div><p>Für Schäden, die ein Richter im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügt, haftet der Richter gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html Art. 34]</span>Satz 1 GG nicht selbst. Die Haftung trifft vielmehr dessen [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstherr Dienstherr] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Land_(Deutschland) Land] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Bund]). Sofern der Schaden durch die Verletzung einer Amtspflicht bei einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Rechtswissenschaft) Urteil] verursacht wird, haftet gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html § 839]</span> Abs. 2 [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch BGB] in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG die Körperschaft, bei der der Richter angestellt ist, nur dann, wenn die Pflichtverletzung des Richters in einer Straftat besteht, wobei diese Straftat eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Rechtsbeugung] darstellen muss (so genanntes Richterspruchprivileg, missverständlich auch Spruchrichterprivileg genannt). Der Begriff des Urteils im Sinne des §&nbsp;839 Abs.&nbsp;2 BGB umfasst neben Urteilen im technischen Sinn auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(Gericht) Beschlüsse], soweit es sich um eine richterliche Entscheidung handelt, die in einem nach den wesentlichen für das gerichtliche Verfahren geltenden Grundsätzen ([https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r Rechtliches Gehör], Begründungszwang, Ausschöpfung der Beweismittel) geführten Verfahren ergeht, die Instanz beendet und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_(Deutschland) Rechtskraft] fähig ist.</p><p>Bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland) Vorsatz], der bei Rechtsbeugung immer vorliegt, oder grober [https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit Fahrlässigkeit] des Richters kann die Körperschaft, bei der er angestellt ist, den Richter in Rückgriff nehmen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
Für Schäden, die ein Richter im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügt, haftet der Richter gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html Art. 34]</span>Satz 1 GG nicht selbst. Die Haftung trifft vielmehr dessen [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstherr Dienstherr] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Land_(Deutschland) Land] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Bund]). Sofern der Schaden durch die Verletzung einer Amtspflicht bei einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Rechtswissenschaft) Urteil] verursacht wird, haftet gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html § 839]</span> Abs. 2 [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch BGB] in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG die Körperschaft, bei der der Richter angestellt ist, nur dann, wenn die Pflichtverletzung des Richters in einer Straftat besteht, wobei diese Straftat eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Rechtsbeugung] darstellen muss (so genanntes Richterspruchprivileg, missverständlich auch Spruchrichterprivileg genannt). Der Begriff des Urteils im Sinne des §&nbsp;839 Abs.&nbsp;2 BGB umfasst neben Urteilen im technischen Sinn auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(Gericht) Beschlüsse], soweit es sich um eine richterliche Entscheidung handelt, die in einem nach den wesentlichen für das gerichtliche Verfahren geltenden Grundsätzen ([https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r Rechtliches Gehör], Begründungszwang, Ausschöpfung der Beweismittel) geführten Verfahren ergeht, die Instanz beendet und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_(Deutschland) Rechtskraft] fähig ist.
 
Bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland) Vorsatz], der bei Rechtsbeugung immer vorliegt, oder grober [https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit Fahrlässigkeit] des Richters kann die Körperschaft, bei der er angestellt ist, den Richter in Rückgriff nehmen.
 
== Strafrechtliche Verantwortung ==
== Strafrechtliche Verantwortung ==
</div><p>Durch vorsätzliche falsche Anwendung des Rechts kann sich der Richter wegen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Rechtsbeugung] strafbar machen. Hinzu kommen können je nach Fallgestaltung weitere Delikte, z.&nbsp;B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung_im_Amt Strafvereitelung im Amt], [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung Freiheitsberaubung] und [https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland) Nötigung] in [https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_T%C3%A4terschaft mittelbarer Täterschaft]. Wegen dieser Delikte kann der Richter aber nur bestraft werden, wenn er sich zugleich der Rechtsbeugung schuldig macht (so genannte „Sperrwirkung“ des Rechtsbeugungstatbestandes).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
Durch vorsätzliche falsche Anwendung des Rechts kann sich der Richter wegen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Rechtsbeugung] strafbar machen. Hinzu kommen können je nach Fallgestaltung weitere Delikte, z.&nbsp;B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung_im_Amt Strafvereitelung im Amt], [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung Freiheitsberaubung] und [https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland) Nötigung] in [https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_T%C3%A4terschaft mittelbarer Täterschaft]. Wegen dieser Delikte kann der Richter aber nur bestraft werden, wenn er sich zugleich der Rechtsbeugung schuldig macht (so genannte „Sperrwirkung“ des Rechtsbeugungstatbestandes).
 
== Die richterliche Unabhängigkeit ==
== Die richterliche Unabhängigkeit ==
</div><div class="mw-heading mw-heading3">
 
=== Allgemeines ===
=== Allgemeines ===
</div><p>Nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html Art. 97]</span> GG sind die Richter (persönlich und sachlich) unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__1.html § 1]</span> GVG und <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html § 25]</span> DRiG wiederholen diesen elementaren Grundsatz.</p><p><span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html § 39]</span> DRiG verpflichtet die Richter ausdrücklich, ihre Unabhängigkeit innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, zu wahren. Sehen sie ihre Unabhängigkeit durch Maßnahmen der Dienstaufsicht verletzt, steht ihnen der Rechtsweg zu dem Dienstgericht des Bundes, einem besonderen Senat des Bundesgerichtshofs offen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html § 26 Abs. 3, 61 ff.]</span> DRiG). Umgekehrt ist bei Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung eine Richteranklage zum Bundesverfassungsgericht möglich (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_98.html Art. 98]</span> Abs.&nbsp;2 und Abs.&nbsp;5 GG).</p><p><span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html 79 Abs. 3]</span> GG gewährleistet die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland und damit auch eine föderale Justizverwaltung. <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21e.html § 21e]</span> GVG regelt die gerichtliche Geschäftsverteilung durch das von den Richtern gewählte Präsidium.</p><div class="mw-heading mw-heading3">
Nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html Art. 97]</span> GG sind die Richter (persönlich und sachlich) unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__1.html § 1]</span> GVG und <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html § 25]</span> DRiG wiederholen diesen elementaren Grundsatz.
 
<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html § 39]</span> DRiG verpflichtet die Richter ausdrücklich, ihre Unabhängigkeit innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, zu wahren. Sehen sie ihre Unabhängigkeit durch Maßnahmen der Dienstaufsicht verletzt, steht ihnen der Rechtsweg zu dem Dienstgericht des Bundes, einem besonderen Senat des Bundesgerichtshofs offen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html § 26 Abs. 3, 61 ff.]</span> DRiG). Umgekehrt ist bei Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung eine Richteranklage zum Bundesverfassungsgericht möglich (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_98.html Art. 98]</span> Abs.&nbsp;2 und Abs.&nbsp;5 GG).
 
<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html 79 Abs. 3]</span> GG gewährleistet die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland und damit auch eine föderale Justizverwaltung. <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21e.html § 21e]</span> GVG regelt die gerichtliche Geschäftsverteilung durch das von den Richtern gewählte Präsidium.
 
=== Dienstaufsicht ===
=== Dienstaufsicht ===
</div><p>Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html Art. 97]</span> Abs. 1 GG, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__1.html § 1]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz GVG], <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html § 25]</span> DRiG). Einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht Dienstaufsicht] untersteht der Richter nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html § 26]</span> Abs. 1 DRiG). Die richterliche Unabhängigkeit ist grundlegendes Merkmal einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat rechtsstaatlichen] Rechtspflege. Durch die richterliche Unabhängigkeit wird die für den Rechtsstaat unerlässliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung Gewaltenteilung] garantiert und sichergestellt, dass der rechtsunterworfene Bürger sich einem neutralen Richter gegenübersieht. Die richterliche Unabhängigkeit besteht im Interesse der Rechtssuchenden, ist also kein Grundrecht und kein Standesprivileg der Richter. Allerdings gehört der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit zu den [https://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%A4tze_des_Berufsbeamtentums hergebrachten Grundsätzen des richterlichen Amtsrechts] gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html Art. 33]</span> Abs. 5 GG und räumt dem Richter daher ein grundrechtsähnliches Individualrecht ein.<sup id="cite_ref-12" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-12 <span class="cite-bracket">[</span>12<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Die Unabhängigkeit besteht nur gegenüber der [https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive Exekutive], nicht aber gegenüber der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung Gesetzgebung] oder gegenüber im [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel Rechtsmittelzug] übergeordneten Gerichten, soweit das Gesetz eine Bindung an deren Entscheidungen anordnet.</p><p>Man unterscheidet die sachliche Unabhängigkeit und die persönliche Unabhängigkeit. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Freiheit von Weisungen. Dabei ist Weisung im weitesten Sinne zu verstehen: jede Art von Einflussnahme ist unzulässig. Weder ein Gerichtspräsident noch ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Justizministerium#Justizverwaltung_und_Gewaltenteilung Justizminister] kann einem Richter eine Anweisung geben, wie er einen bestimmten Fall zu entscheiden hat. Auch Beurteilungen und Maßnahmen der Dienstaufsicht dürfen keine ausdrückliche oder indirekte Anweisung enthalten, wie der Richter in Zukunft zu entscheiden hat. Die sachliche Unabhängigkeit kommt jedem Richter, auch dem Richter auf Probe und dem ehrenamtlichen Richter, zu. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter gegen seinen Willen in der Regel nicht aus seinem Amt entlassen oder versetzt werden kann (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__30.html § 30]</span> DRiG). Die persönliche Unabhängigkeit dient der Absicherung der sachlichen Unabhängigkeit und soll verhindern, dass ein missliebiger Richter entlassen oder versetzt wird. Entlassungen oder Versetzungen als Disziplinarmaßnahme sind nur durch Richterspruch (also wiederum durch unabhängige Richter) möglich. Persönliche Unabhängigkeit kommt nur den auf Lebenszeit angestellten Richtern zu (Art. 97 Abs. 2 GG). Auch ehrenamtliche Richter können aber gegen ihren Willen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44.html § 44]</span> Abs. 2 DRiG).</p><div class="mw-heading mw-heading3">
Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html Art. 97]</span> Abs. 1 GG, <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__1.html § 1]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz GVG], <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html § 25]</span> DRiG). Einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht Dienstaufsicht] untersteht der Richter nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html § 26]</span> Abs. 1 DRiG). Die richterliche Unabhängigkeit ist grundlegendes Merkmal einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat rechtsstaatlichen] Rechtspflege. Durch die richterliche Unabhängigkeit wird die für den Rechtsstaat unerlässliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung Gewaltenteilung] garantiert und sichergestellt, dass der rechtsunterworfene Bürger sich einem neutralen Richter gegenübersieht. Die richterliche Unabhängigkeit besteht im Interesse der Rechtssuchenden, ist also kein Grundrecht und kein Standesprivileg der Richter. Allerdings gehört der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit zu den [https://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%A4tze_des_Berufsbeamtentums hergebrachten Grundsätzen des richterlichen Amtsrechts] gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html Art. 33]</span> Abs. 5 GG und räumt dem Richter daher ein grundrechtsähnliches Individualrecht ein.<ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rk20160714_2bvr066116.html BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16] Rdnr. 14 m.w.N.</ref> Die Unabhängigkeit besteht nur gegenüber der [https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive Exekutive], nicht aber gegenüber der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung Gesetzgebung] oder gegenüber im [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel Rechtsmittelzug] übergeordneten Gerichten, soweit das Gesetz eine Bindung an deren Entscheidungen anordnet.
 
Man unterscheidet die sachliche Unabhängigkeit und die persönliche Unabhängigkeit. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Freiheit von Weisungen. Dabei ist Weisung im weitesten Sinne zu verstehen: jede Art von Einflussnahme ist unzulässig. Weder ein Gerichtspräsident noch ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Justizministerium#Justizverwaltung_und_Gewaltenteilung Justizminister] kann einem Richter eine Anweisung geben, wie er einen bestimmten Fall zu entscheiden hat. Auch Beurteilungen und Maßnahmen der Dienstaufsicht dürfen keine ausdrückliche oder indirekte Anweisung enthalten, wie der Richter in Zukunft zu entscheiden hat. Die sachliche Unabhängigkeit kommt jedem Richter, auch dem Richter auf Probe und dem ehrenamtlichen Richter, zu. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter gegen seinen Willen in der Regel nicht aus seinem Amt entlassen oder versetzt werden kann (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__30.html § 30]</span> DRiG). Die persönliche Unabhängigkeit dient der Absicherung der sachlichen Unabhängigkeit und soll verhindern, dass ein missliebiger Richter entlassen oder versetzt wird. Entlassungen oder Versetzungen als Disziplinarmaßnahme sind nur durch Richterspruch (also wiederum durch unabhängige Richter) möglich. Persönliche Unabhängigkeit kommt nur den auf Lebenszeit angestellten Richtern zu (Art. 97 Abs. 2 GG). Auch ehrenamtliche Richter können aber gegen ihren Willen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44.html § 44]</span> Abs. 2 DRiG).
 
=== Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit ===
=== Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit ===
</div><p>Die durch die richterliche Unabhängigkeit garantierte Weisungsfreiheit gilt nur für die richterliche Tätigkeit, also die [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung Rechtsprechung], nicht aber für Aufgaben der [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerichtsverwaltung&action=edit&redlink=1 Gerichtsverwaltung] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Justizverwaltung Justizverwaltung]. Die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht von der Bindung an das Gesetz. Auch befreit die Weisungsfreiheit den Richter nicht von (allgemein gehaltener) Kritik und von Haftung für [https://de.wikipedia.org/wiki/Amtspflichtverletzung Amtspflichtverletzungen].</p><p>Die richterliche Unabhängigkeit stellt den Richter auch nicht von einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht Dienstaufsicht] frei. Er unterliegt der Dienstaufsicht insoweit, als nicht die richterliche Unabhängigkeit betroffen ist. Im Rahmen der Dienstaufsicht kann dem Richter die ordnungswidrige Ausführung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgesch%C3%A4ft Dienstgeschäfte] dann vorgehalten werden, wenn es um die Sicherung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form, den so genannten Bereich der äußeren Ordnung, oder um richterliche Tätigkeiten geht, die dem Kernbereich der Unabhängigkeit so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit nicht in Anspruch genommen werden kann. So ist es zulässig, den Richter zur Pünktlichkeit und zu angemessenen Umgangsformen mit anderen Verfahrensbeteiligten anzuhalten. Zulässig sind nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes auch Geschäftsprüfungen, Vergleiche von Erledigungszahlen, Vorhalt von Rückständen, das Rügen einer gesetzwidrigen Terminierungspraxis und die Anregung, einen weiteren Sitzungstag in der Woche abzuhalten. Auch offensichtliche Fehlgriffe bei einer Entscheidung können dann beanstandet werden, wenn über den Fehler kein Zweifel bestehen kann. Jedoch darf die dienstaufsichtführende Stelle keine Würdigung der Sach- und Rechtslage vornehmen, die nur den Rechtsmittelgerichten zukommt. Der Inhalt einer Entscheidung ist im Übrigen aber der Dienstaufsicht entzogen.</p><p>Unzulässig ist eine Dienstaufsicht hingegen im Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit. Hierzu gehören nicht nur die Entscheidungen des Richters selbst, sondern auch alles, was hiermit in Zusammenhang steht, beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung. So ist es unzulässig, einem Richter vorzuhalten, seine Verhandlungsführung sei nicht straff genug oder er bemühe sich zu sehr darum, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.</p><div class="mw-heading mw-heading3">
Die durch die richterliche Unabhängigkeit garantierte Weisungsfreiheit gilt nur für die richterliche Tätigkeit, also die [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung Rechtsprechung], nicht aber für Aufgaben der [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerichtsverwaltung&action=edit&redlink=1 Gerichtsverwaltung] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Justizverwaltung Justizverwaltung]. Die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht von der Bindung an das Gesetz. Auch befreit die Weisungsfreiheit den Richter nicht von (allgemein gehaltener) Kritik und von Haftung für [https://de.wikipedia.org/wiki/Amtspflichtverletzung Amtspflichtverletzungen].
 
Die richterliche Unabhängigkeit stellt den Richter auch nicht von einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht Dienstaufsicht] frei. Er unterliegt der Dienstaufsicht insoweit, als nicht die richterliche Unabhängigkeit betroffen ist. Im Rahmen der Dienstaufsicht kann dem Richter die ordnungswidrige Ausführung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgesch%C3%A4ft Dienstgeschäfte] dann vorgehalten werden, wenn es um die Sicherung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form, den so genannten Bereich der äußeren Ordnung, oder um richterliche Tätigkeiten geht, die dem Kernbereich der Unabhängigkeit so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit nicht in Anspruch genommen werden kann. So ist es zulässig, den Richter zur Pünktlichkeit und zu angemessenen Umgangsformen mit anderen Verfahrensbeteiligten anzuhalten. Zulässig sind nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes auch Geschäftsprüfungen, Vergleiche von Erledigungszahlen, Vorhalt von Rückständen, das Rügen einer gesetzwidrigen Terminierungspraxis und die Anregung, einen weiteren Sitzungstag in der Woche abzuhalten. Auch offensichtliche Fehlgriffe bei einer Entscheidung können dann beanstandet werden, wenn über den Fehler kein Zweifel bestehen kann. Jedoch darf die dienstaufsichtführende Stelle keine Würdigung der Sach- und Rechtslage vornehmen, die nur den Rechtsmittelgerichten zukommt. Der Inhalt einer Entscheidung ist im Übrigen aber der Dienstaufsicht entzogen.
 
Unzulässig ist eine Dienstaufsicht hingegen im Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit. Hierzu gehören nicht nur die Entscheidungen des Richters selbst, sondern auch alles, was hiermit in Zusammenhang steht, beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung. So ist es unzulässig, einem Richter vorzuhalten, seine Verhandlungsführung sei nicht straff genug oder er bemühe sich zu sehr darum, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.
 
=== Richterliche Unabhängigkeit und Beurteilungen ===
=== Richterliche Unabhängigkeit und Beurteilungen ===
</div><p>Die regelmäßige [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstliche_Beurteilung Beurteilung] von Richtern ist zulässig und verstößt nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit. Denn für sachgerechte Personalentscheidungen sind Beurteilungen unverzichtbar. Aussagekräftig ist eine Beurteilung aber nur, wenn sie sich auch über spezifische juristische Kenntnisse und Fähigkeiten des Richters äußert. Andererseits darf auf den Richter kein Einfluss genommen werden, wie er bestimmte Fälle zu entscheiden hat, wobei auch indirekte und psychologische Einflussnahmen unzulässig sind. Daher entsteht immer wieder Streit, welche Äußerungen in Beurteilungen im Einzelfall zulässig sind.</p><p>Als zulässig gehalten wurden die Äußerungen, dass die Leistung des Richters jedenfalls in quantitativer Hinsicht allenfalls dem unteren Durchschnitt der Anforderungen entspreche, dass sein Arbeitspensum nicht zu befriedigen vermöge, dass der Richter sitzungsreife Sachen ohne erkennbaren Grund länger habe liegen lassen, dass Entscheidungsentwürfe des Richters (in einem Kollegialgericht) bis zuletzt teilweise nur mit wesentlichen Änderungen haben übernommen werden können, dass die Urteile des Richters durch eingehendere Würdigung des Parteivorbringens an Überzeugungskraft gewinnen würden, dass in Einzelfällen die genaue Verbindung der Rechtssätze mit den konkreten Tatsachen nicht ganz gelungen scheine und dass ein Richter ein nicht übersehbares problematisches Sozialverhalten zeige und der Richter unübersehbare Persönlichkeitsdefizite aufweise.</p><p>Für unzulässig gehalten wurde eine Äußerung darüber, wie oft Entscheidungen des Richters vom Rechtsmittelgericht aufgehoben wurden, sowie eine Äußerung darüber, wie viele in einem Jahr eingegangene Verfahren der Richter durch Urteile und nicht auf andere Art erledigt hat. Ebenfalls als unzulässig gehalten wurden die Äußerungen, im Vordergrund der Erörterungen der Sach- und Rechtslage stehe meist das Bemühen, einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen, der Richter hätte sich in geeigneten Fällen des Grundsatzes der Mündlichkeit bedienen sollen, der Richter sei der Anregung, einen weiteren Sitzungstag in der Woche abzuhalten, nicht nachgekommen, und die Verhandlungsführung des Richters sei nicht straff genug.<sup id="cite_ref-13" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-13 <span class="cite-bracket">[</span>13<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><p>Kritisiert wird mitunter, dass in Beurteilungen unangepasstes Verhalten eines Richters sanktioniert werden könne, was dessen Unabhängigkeit gefährde. „Wehrt man sich – als aufrechter und unabhängiger Richter – offensiv, führt dies zur 'Feststellung' von Defiziten im Bereich der Selbstkritik.“<sup id="cite_ref-14" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-14 <span class="cite-bracket">[</span>14<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading3">
Die regelmäßige [https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstliche_Beurteilung Beurteilung] von Richtern ist zulässig und verstößt nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit. Denn für sachgerechte Personalentscheidungen sind Beurteilungen unverzichtbar. Aussagekräftig ist eine Beurteilung aber nur, wenn sie sich auch über spezifische juristische Kenntnisse und Fähigkeiten des Richters äußert. Andererseits darf auf den Richter kein Einfluss genommen werden, wie er bestimmte Fälle zu entscheiden hat, wobei auch indirekte und psychologische Einflussnahmen unzulässig sind. Daher entsteht immer wieder Streit, welche Äußerungen in Beurteilungen im Einzelfall zulässig sind.
 
Als zulässig gehalten wurden die Äußerungen, dass die Leistung des Richters jedenfalls in quantitativer Hinsicht allenfalls dem unteren Durchschnitt der Anforderungen entspreche, dass sein Arbeitspensum nicht zu befriedigen vermöge, dass der Richter sitzungsreife Sachen ohne erkennbaren Grund länger habe liegen lassen, dass Entscheidungsentwürfe des Richters (in einem Kollegialgericht) bis zuletzt teilweise nur mit wesentlichen Änderungen haben übernommen werden können, dass die Urteile des Richters durch eingehendere Würdigung des Parteivorbringens an Überzeugungskraft gewinnen würden, dass in Einzelfällen die genaue Verbindung der Rechtssätze mit den konkreten Tatsachen nicht ganz gelungen scheine und dass ein Richter ein nicht übersehbares problematisches Sozialverhalten zeige und der Richter unübersehbare Persönlichkeitsdefizite aufweise.
 
Für unzulässig gehalten wurde eine Äußerung darüber, wie oft Entscheidungen des Richters vom Rechtsmittelgericht aufgehoben wurden, sowie eine Äußerung darüber, wie viele in einem Jahr eingegangene Verfahren der Richter durch Urteile und nicht auf andere Art erledigt hat. Ebenfalls als unzulässig gehalten wurden die Äußerungen, im Vordergrund der Erörterungen der Sach- und Rechtslage stehe meist das Bemühen, einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen, der Richter hätte sich in geeigneten Fällen des Grundsatzes der Mündlichkeit bedienen sollen, der Richter sei der Anregung, einen weiteren Sitzungstag in der Woche abzuhalten, nicht nachgekommen, und die Verhandlungsführung des Richters sei nicht straff genug.<ref>Haberland, DRiZ 2009, S. 242ff</ref>
 
Kritisiert wird mitunter, dass in Beurteilungen unangepasstes Verhalten eines Richters sanktioniert werden könne, was dessen Unabhängigkeit gefährde. „Wehrt man sich – als aufrechter und unabhängiger Richter – offensiv, führt dies zur 'Feststellung' von Defiziten im Bereich der Selbstkritik.“<ref>[https://web.archive.org/web/20200224130753/https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_hessen/HES-2011-06_Info.pdf Neue Richtervereinigung.] Archiviert vom [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.neuerichter.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Flv_hessen%2FHES-2011-06_Info.pdf Original] am 24.&nbsp;Februar 2020; abgerufen am 4.&nbsp;März 2024.</ref>
 
=== Diskussionen um die richterliche Unabhängigkeit ===
=== Diskussionen um die richterliche Unabhängigkeit ===
</div><p>Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung freiheitliche demokratische Grundordnung] und die Funktion der Gerichte im Gefüge der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung Gewaltenteilung] verlangen eine von Legislative und Exekutive unabhängige Justiz.</p><p>Die Richterschaft kritisiert deshalb zunehmend die politische Einflussnahme über die Richterwahlausschüsse (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html Art. 95]</span> Abs.&nbsp;2 und <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_98.html Art. 98]</span> Abs.&nbsp;4 GG) und die faktische Präjudizienwirkung höchstrichterlicher Urteile auf die Instanzgerichte.<sup id="cite_ref-15" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-15 <span class="cite-bracket">[</span>15<span class="cite-bracket">]</span>]</sup><sup id="cite_ref-16" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-16 <span class="cite-bracket">[</span>16<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><p>Daneben steht seit Jahren die Forderung nach einer Selbstverwaltung der Justiz mit eigenem Haushalt und voller Personalhoheit.<sup id="cite_ref-17" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-17 <span class="cite-bracket">[</span>17<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> In diesem Zusammenhang legte im Jahr 2019 das [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgericht_Wiesbaden Verwaltungsgericht Wiesbaden] dem [https://de.wikipedia.org/wiki/EuGH EuGH]<sup id="cite_ref-18" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-18 <span class="cite-bracket">[</span>18<span class="cite-bracket">]</span>]</sup><sup id="cite_ref-19" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-19 <span class="cite-bracket">[</span>19<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> unter anderem die Frage vor, ob es sich bei dem vorlegenden Verwaltungsgericht um ein unabhängiges Gericht handele. Hier stellt das Vorlagegericht seine institutionelle Unabhängigkeit vor dem Hintergrund infrage, dass hessische Richter vom hessischen Justizministerium ernannt und befördert werden.</p><p>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Seidel_(Jurist) Gerd Seidel] vertrat 2002 die Ansicht, in der heutigen Zeit gingen die wirklichen Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit von der Rechtsprechung selbst aus: Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter werde die gesamte Richterschaft und oft auch der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat Rechtsstaat] in Misskredit gebracht. Als Abhilfe schlug er vor, die bisherigen Beurteilungen durch den Dienstvorgesetzten zu ersetzen durch zweijährlich stattfindende [https://de.wikipedia.org/wiki/Evaluierung Evaluierungen] durch Kommissionen, die mit Richtern des gleichen Gerichts und des übergeordneten Rechtsmittelgerichts besetzt sein sollen.<sup id="cite_ref-20" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-20 <span class="cite-bracket">[</span>20<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung freiheitliche demokratische Grundordnung] und die Funktion der Gerichte im Gefüge der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung Gewaltenteilung] verlangen eine von Legislative und Exekutive unabhängige Justiz.
 
Die Richterschaft kritisiert deshalb zunehmend die politische Einflussnahme über die Richterwahlausschüsse (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html Art. 95]</span> Abs.&nbsp;2 und <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_98.html Art. 98]</span> Abs.&nbsp;4 GG) und die faktische Präjudizienwirkung höchstrichterlicher Urteile auf die Instanzgerichte.<ref>[https://web.archive.org/web/20140228223736/https://www.bundestag.de/service/glossar/R/richterwahl_aussch.html Richterwahlausschuss des Bundestages] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 28. Februar 2014 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])</ref><ref>Siehe Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss#Kritik Richterwahlausschuss – Kritik]</ref>
 
Daneben steht seit Jahren die Forderung nach einer Selbstverwaltung der Justiz mit eigenem Haushalt und voller Personalhoheit.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Richterbund Deutscher Richterbund]: [https://web.archive.org/web/20190326091854/https://www.drb.de/positionen/verbandsthemen/selbstverwaltung-der-justiz/ Die Dritte Gewalt muss sich selbst verwalten] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] des [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.drb.de%2Fpositionen%2Fverbandsthemen%2Fselbstverwaltung-der-justiz%2F Originals] vom 26. März 2019 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]) 11. September 2018</ref> In diesem Zusammenhang legte im Jahr 2019 das [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgericht_Wiesbaden Verwaltungsgericht Wiesbaden] dem [https://de.wikipedia.org/wiki/EuGH EuGH]<ref>[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Wiesbaden&Datum=28.03.2019&Aktenzeichen=6%20K%201016/15 Vorlagefrage des VerwG Wiesbaden zur Unabhängigkeit des Gerichts, abgerufen am 20. August 2020]</ref><ref>[https://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/Editorial_21-2019.pdf NJW aktuell - Editorial zur Vorlagefrage des VerwG Wiesbaden zur richterlichen Unabhängigkeit, abgerufen am 20. August 2020]</ref> unter anderem die Frage vor, ob es sich bei dem vorlegenden Verwaltungsgericht um ein unabhängiges Gericht handele. Hier stellt das Vorlagegericht seine institutionelle Unabhängigkeit vor dem Hintergrund infrage, dass hessische Richter vom hessischen Justizministerium ernannt und befördert werden.
 
[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Seidel_(Jurist) Gerd Seidel] vertrat 2002 die Ansicht, in der heutigen Zeit gingen die wirklichen Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit von der Rechtsprechung selbst aus: Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter werde die gesamte Richterschaft und oft auch der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat Rechtsstaat] in Misskredit gebracht. Als Abhilfe schlug er vor, die bisherigen Beurteilungen durch den Dienstvorgesetzten zu ersetzen durch zweijährlich stattfindende [https://de.wikipedia.org/wiki/Evaluierung Evaluierungen] durch Kommissionen, die mit Richtern des gleichen Gerichts und des übergeordneten Rechtsmittelgerichts besetzt sein sollen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Seidel_(Jurist) Seidel]: Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit, [https://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltsblatt AnwBl] 2002, 325–330</ref>
 
== Reformbestrebungen ==
== Reformbestrebungen ==
</div><div class="mw-heading mw-heading3">
 
=== Wahl der Bundesrichter ===
=== Wahl der Bundesrichter ===
</div><p>Das Verfahren bei der Wahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes wird immer wieder kritisiert. Insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens und die Tatsache, dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spielt, bemängelt. Dementsprechend forderten beispielsweise die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts [https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst-Wolfgang_B%C3%B6ckenf%C3%B6rde Ernst-Wolfgang Böckenförde] spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“. Andererseits dient die Beteiligung von gewählten Abgeordneten bei der Richterwahl der Verwirklichung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie Demokratieprinzips] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Art. 20]</span> Abs. 2 Satz 1 GG), während die [https://de.wikipedia.org/wiki/Kooptation Kooptation], also ein System, bei dem sich die Richterschaft durch Zuwahl selbst ergänzt, verfassungsrechtlich unzulässig wäre.<sup id="cite_ref-Richterrecht_59ff_21-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-Richterrecht_59ff-21 <span class="cite-bracket">[</span>21<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading3">
Das Verfahren bei der Wahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes wird immer wieder kritisiert. Insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens und die Tatsache, dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spielt, bemängelt. Dementsprechend forderten beispielsweise die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts [https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst-Wolfgang_B%C3%B6ckenf%C3%B6rde Ernst-Wolfgang Böckenförde] spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“. Andererseits dient die Beteiligung von gewählten Abgeordneten bei der Richterwahl der Verwirklichung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie Demokratieprinzips] (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html Art. 20]</span> Abs. 2 Satz 1 GG), während die [https://de.wikipedia.org/wiki/Kooptation Kooptation], also ein System, bei dem sich die Richterschaft durch Zuwahl selbst ergänzt, verfassungsrechtlich unzulässig wäre.<ref name=":0">Jürgen Thomas: Richterrecht. Heymann, Köln/Berlin/Bonn/München 1986, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/3452203336 ISBN 3-452-20333-6], S.&nbsp;59&nbsp;ff.</ref>
 
=== Selbstverwaltung der Justiz ===
=== Selbstverwaltung der Justiz ===
</div><p>Weiter wird die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive diskutiert. Schon der 40. [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Juristentag Deutsche Juristentag] 1953<sup id="cite_ref-22" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-22 <span class="cite-bracket">[</span>22<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> hat angemahnt: „Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“</p><p>In der Empfehlung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat Europarates] über die Rolle der Richter und in den Kriterien der [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäischen Union] über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“. [https://de.wikipedia.org/wiki/Heribert_Prantl Heribert Prantl] schreibt hierzu: „Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat […].“<sup id="cite_ref-23" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-23 <span class="cite-bracket">[</span>23<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Allerdings ist die – deutscher Tradition entsprechende – Richterberufung durch die Regierung oder den zuständigen Minister wegen der parlamentarischen Verantwortung der Regierung mit dem Demokratieprinzip vereinbar.<sup id="cite_ref-Richterrecht_59ff_21-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-Richterrecht_59ff-21 <span class="cite-bracket">[</span>21<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><p>Sowohl der [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Richterbund Deutsche Richterbund]<sup id="cite_ref-24" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-24 <span class="cite-bracket">[</span>24<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> als auch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Richtervereinigung Neue Richtervereinigung]<sup id="cite_ref-25" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#cite_note-25 <span class="cite-bracket">[</span>25<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> setzten sich für die Selbstverwaltung der Justiz ein.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
Weiter wird die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive diskutiert. Schon der 40. [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Juristentag Deutsche Juristentag] 1953<ref>[https://web.archive.org/web/20140317181600/http://www.gewaltenteilung.de/jur_beschluesse.htm Beschlüsse des 40. Deutschen Juristentages 1953] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 17. März 2014 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])</ref> hat angemahnt: „Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“
== Literatur ==
 
</div>
In der Empfehlung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat Europarates] über die Rolle der Richter und in den Kriterien der [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäischen Union] über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“. [https://de.wikipedia.org/wiki/Heribert_Prantl Heribert Prantl] schreibt hierzu: „Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat […].“<ref>Heribert Prantl: [https://web.archive.org/web/20130619074137/http://gewaltenteilung.de/prantl.htm Die Entfesselung der dritten Gewalt] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 19. Juni 2013 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]), [https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCddeutsche_Zeitung Süddeutsche Zeitung] vom 6. April 2006, Seite 28</ref> Allerdings ist die – deutscher Tradition entsprechende – Richterberufung durch die Regierung oder den zuständigen Minister wegen der parlamentarischen Verantwortung der Regierung mit dem Demokratieprinzip vereinbar.<ref name=":0" />
*Günther Schmidt-Räntsch, Johanna Schmidt-Räntsch: <cite>Kommentar zum Deutschen Richtergesetz</cite>. 6. Auflage. Beck, München 2009, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406499470 ISBN 978-3-406-49947-0].
 
<div class="mw-heading mw-heading2">
Sowohl der [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Richterbund Deutsche Richterbund]<ref>[https://web.archive.org/web/20160304135727/http://www.drb.de/cms/index.php?id=552, Deutscher Richterbund-Selbstverwaltung der Justiz] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 4. März 2016 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])</ref> als auch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Richtervereinigung Neue Richtervereinigung]<ref>[https://web.archive.org/web/20120121183437/http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=292&lv_id=&fg_id=8 Mitwirkungskonferenz der Neuen Richtervereinigung vom 1. März 2003] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 21. Januar 2012 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])</ref> setzten sich für die Selbstverwaltung der Justiz ein.
 
== Siehe auch ==
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrichter Bundesrichter]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsrichter Handelsrichter]
*Lateinische Phrasen zu ''iudex'' (Richter):
**[https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I#Iudex ''iudex'']
**[https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I#Iudice ''iudice'']
**[https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I#Iudicis ''iudicis'']
 
=== Literatur ===
 
* Günther Schmidt-Räntsch, Johanna Schmidt-Räntsch: <cite>Kommentar zum Deutschen Richtergesetz</cite>. 6. Auflage. Beck, München 2009, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406499470 ISBN 978-3-406-49947-0].
 
== Weblinks ==
== Weblinks ==
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*[http://www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/berufe-und-stellen/richter-und-staatsanwaelte Informationen über den Beruf des Richters und Staatsanwalts] auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
*[http://www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/berufe-und-stellen/richter-und-staatsanwaelte Informationen über den Beruf des Richters und Staatsanwalts] auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
*[http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?artikel=Richter Zur Wortgeschichte: Artikel im Deutschen Rechtswörterbuch]
*[http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?artikel=Richter Zur Wortgeschichte: Artikel im Deutschen Rechtswörterbuch]
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== Einzelnachweise ==
'''<span class="plainlinks">[https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Judges?uselang=de <span lang="en">Commons</span>: Richter]</span>'''&nbsp;– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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#Neufassung für Richter des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2008 durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009) vom 29. Juli 2008, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 1. August 2008 Teil I Nr. 34, Seiten 1582 ff.
'''[https://de.wiktionary.org/wiki/Richter Wiktionary: Richter]'''&nbsp;– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
#Richtereinkommen im europäischen Vergleich S. 261 f in der Studie der European Commission for the Efficiency of ([http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2012/Rapport_en.pdf http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/cepej/evaluation/2012/Rapport_en.pdf])
 
#[https://web.archive.org/web/20141017235227/http://www.besoldungstabelle.de/aktuelles_besoldungstabelle_20140202 Besoldung: Erfahrungsstufen lösen Besoldungsdienstalter ab.] Archiviert vom [https://redirecter.toolforge.org/?url=http%3A%2F%2Fwww.besoldungstabelle.de%2Faktuelles_besoldungstabelle_20140202 Original] (nicht mehr online verfügbar) am 17.&nbsp;Oktober 2014; abgerufen am 12.&nbsp;Oktober 2014. <small><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span>&nbsp;Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small>
*[https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=4049923-6 Literatur über Richter] im Katalog der [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalbibliothek Deutschen Nationalbibliothek]
#[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/verfassungsorgane/verfassungsgerichtshof/ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg.] Abgerufen am 20.&nbsp;August 2020.
*<span class="cite">[http://www.jjmccullough.com/judges.htm ''Zusammenstellung von richterlichen Amtstrachten weltweit.'']<span class="Abrufdatum"> Abgerufen am 12.&nbsp;Oktober 2015</span> (englisch).</span>
#Thomas Fischer: [https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/eine-frage-an-thomas-fischer-verdienen-richter-zu-wenig/ Eine Frage an Thomas Fischer: Verdienen Richter zu wenig?] In: LTO.de. 16.&nbsp;August 2022,abgerufen am 16.&nbsp;August 2022.
#[https://web.archive.org/web/20210301215515/https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Richterstatistik_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Richterstatistik 2018.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, archiviert vom [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.bundesjustizamt.de%2FDE%2FSharedDocs%2FPublikationen%2FJustizstatistik%2FRichterstatistik_2018.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3 Original] (nicht mehr online verfügbar) am 1.&nbsp;März 2021; abgerufen am 8.&nbsp;September 2020. <small><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span>&nbsp;Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small>
#[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Personalbestand_OLG.pdf?__blob=publicationFile&v=13 Personalbestand Oberlandesgerichte.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.
#[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Personalbestand_LG.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Personalbestand Landgerichte.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.
#[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Personalbestand_AG.pdf?__blob=publicationFile&v=13 Personalbestand Amtsgerichte.] (PDF) [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland) Bundesamt für Justiz], 31.&nbsp;Dezember 2018, abgerufen am 8.&nbsp;September 2020.
#[http://www.zeno.org/nid/20006773974 Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 333–334.]
#[https://web.archive.org/web/20181222170632/https://justiz.hamburg.de/contentblob/10687654/28ddd3415613301f4c672cfa13acbd86/data/leitfaden-er.pdf Leitfaden.] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] des [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fjustiz.hamburg.de%2Fcontentblob%2F10687654%2F28ddd3415613301f4c672cfa13acbd86%2Fdata%2Fleitfaden-er.pdf Originals] vom 22. Dezember 2018 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]) <small><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span>&nbsp;Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small>Informationen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Landesarbeitsgericht und am Arbeitsgericht Hamburg, Justizbehörde Hamburg (Hrsg.), S.6, abgerufen am 3. Juli 2019.
#[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rk20160714_2bvr066116.html BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16] Rdnr. 14 m.w.N.
#Haberland, DRiZ 2009, S. 242ff
#[https://web.archive.org/web/20200224130753/https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_hessen/HES-2011-06_Info.pdf Neue Richtervereinigung.] Archiviert vom [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.neuerichter.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Flv_hessen%2FHES-2011-06_Info.pdf Original] am 24.&nbsp;Februar 2020; abgerufen am 4.&nbsp;März 2024. <small><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span>&nbsp;Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small>
#[https://web.archive.org/web/20140228223736/https://www.bundestag.de/service/glossar/R/richterwahl_aussch.html Richterwahlausschuss des Bundestages] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 28. Februar 2014 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])
#Siehe Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss#Kritik Richterwahlausschuss – Kritik]
#[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Richterbund Deutscher Richterbund]: [https://web.archive.org/web/20190326091854/https://www.drb.de/positionen/verbandsthemen/selbstverwaltung-der-justiz/ Die Dritte Gewalt muss sich selbst verwalten] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] des [https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.drb.de%2Fpositionen%2Fverbandsthemen%2Fselbstverwaltung-der-justiz%2F Originals] vom 26. März 2019 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]) <small><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span>&nbsp;Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small> 11. September 2018
#[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Wiesbaden&Datum=28.03.2019&Aktenzeichen=6%20K%201016/15 Vorlagefrage des VerwG Wiesbaden zur Unabhängigkeit des Gerichts, abgerufen am 20. August 2020]
#[https://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/Editorial_21-2019.pdf NJW aktuell - Editorial zur Vorlagefrage des VerwG Wiesbaden zur richterlichen Unabhängigkeit, abgerufen am 20. August 2020]
#[https://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Seidel_(Jurist) Seidel]: Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit, [https://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltsblatt AnwBl] 2002, 325–330
#Jürgen Thomas: Richterrecht. Heymann, Köln/Berlin/Bonn/München 1986, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/3452203336 ISBN 3-452-20333-6], S.&nbsp;59&nbsp;ff.
#[https://web.archive.org/web/20140317181600/http://www.gewaltenteilung.de/jur_beschluesse.htm Beschlüsse des 40. Deutschen Juristentages 1953] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 17. März 2014 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])
#Heribert Prantl: [https://web.archive.org/web/20130619074137/http://gewaltenteilung.de/prantl.htm Die Entfesselung der dritten Gewalt] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 19. Juni 2013 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]), [https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCddeutsche_Zeitung Süddeutsche Zeitung] vom 6. April 2006, Seite 28
#[https://web.archive.org/web/20160304135727/http://www.drb.de/cms/index.php?id=552, Deutscher Richterbund-Selbstverwaltung der Justiz] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 4. März 2016 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])
#[https://web.archive.org/web/20120121183437/http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=292&lv_id=&fg_id=8 Mitwirkungskonferenz der Neuen Richtervereinigung vom 1. März 2003] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten Memento] vom 21. Januar 2012 im [https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive])
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Version vom 10. September 2024, 08:49 Uhr

richt + -er m. ‘wer über etw., jmdn. richtet, mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten Beauftragter’,

  • ahd. rihtāri ‘Leiter, Richter’ (8. Jh.),
  • mhd. rihtære, rihter ‘Lenker, Ordner, Oberherr, Regent, Richter’;

Ein Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt. Abhängig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen, Rechten, Pflichten und Privilegien verbunden.

Aufgabe

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in Amtstracht

Aufgabe des Richters ist die Rechtsprechung, also die Subsumtion (Unterordnung des Sachverhaltes unter die Voraussetzungen der Norm) ihm vorgetragener Lebenssachverhalte unter das Recht, in der Regel gefolgt von der Ableitung eines rechtskonformen und idealerweise gerechten Urteils für alle beteiligten Parteien. Im Privatrecht bedeutet dies normalerweise die Ausdeutung von Rechten und Pflichten zwischen mehreren Parteien. Im Strafrecht die Verurteilung (oder den Freispruch) des oder der Angeklagten. Im öffentlichen Recht die Beurteilung von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Individuum. Eine Zuspitzung dieser Tätigkeit findet sich auch im lateinischen Prozessgrundsatz da mihi factum, dabo tibi ius („Gib mir die Tatsache, ich werde dir [daraus folgend] das Recht geben“).

Sofern das Gesetz es vorsieht, obliegt dem Richter auch die vorgängige Ermittlung des dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalts. Dies trifft insbesondere auf das Strafrecht zu, wo die Offizialmaxime gilt. Im größten Teil des Privatrechts gilt demgegenüber die Dispositionsmaxime, nach der die Parteien den zu beurteilenden Sachverhalt selbst bestimmen.

Geschichte

Als Ausdruck der Vertretung staatlicher Gewalt ist das Amt des Richters verknüpft mit dem Begriff des Staates an sich. Bereits seit Urzeiten wird es Menschen gegeben haben, die aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Autorität Streit zwischen anderen Menschen geschlichtet haben. Erst mit der Entwicklung einer organisierten Staatsstruktur ergab sich indessen die Tätigkeit des Richters als Amt.

Eines der ersten Zeugnisse eines solchen Richteramts stammt – in Form des Codex Hammurapi – aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. und Babylon. Der Codex, eine in Stein gemeißelte Gesetzessammlung, beauftragt zu seiner Durchsetzung Richter und auferlegt ihnen detaillierte Anweisungen zur Rechtsprechung. [1] Das Amt des Richters wurde durch den Statthalter oder den König selbst wahrgenommen. [2] Im Römischen Reich gehörte die Praetur, deren Inhaber für die Gerichtsbarkeit in Rom zuständig waren, zum Cursus honorum, also zur traditionellen Ämterlaufbahn römischer Politiker.

Der Richter war über Jahrhunderte zumeist auch Inhaber anderweitiger Gewalt, sei es faktischer Natur (in der Person des Befehlshabers eines Heeres, wie bei der Prätur) oder in der Kombination mit Befugnissen der Rechtssetzung oder -durchsetzung. Selbst bei Richtern, die im Sinne der Arbeitsteilung ausschließlich Recht sprachen, lag die oberste Richtergewalt in der Despotie bzw. im Absolutismus von Gesetzes wegen beim Staatsoberhaupt. Er oder sie konnte alle Urteile umstoßen. Die niedere Gerichtsbarkeit wurde dennoch an lokale Verwalter (in Westeuropa zum Beispiel in der Form von Schultheiß, Vogt oder Meier) übertragen. Auch ihnen kam damit Richterstatus zu.

Erst mit dem Gedanken der Gewaltenteilung, wie er von John Locke und Montesquieu formuliert wurde, entstand die Einsicht, dass Macht zu ihrer Kontrolle geteilt werden muss. Die hiermit verbundene Unabhängigkeit der Judikative von Exekutive und Legislative führte dazu, dass das Amt des Richters unabhängig von Amtsträgern der anderen Gewalten wurde.

Richtereigenschaften nach Rechtsstaatsverständnis

Im Verständnis des modernen Rechtsstaats hat ein Richter diverse Anforderungen zu erfüllen, die sich vor allem aus dem Recht auf ein faires Verfahren herleiten. Es sind dies insbesondere:

Gesetzlichkeit

Den Parteien eines Verfahrens ist der gesetzliche Richter zu garantieren. Hiermit wird gesagt, dass ein Fall vom Gericht nicht irgendeinem verfügbaren Richter zugewiesen werden darf, sondern dass dieser Richter schon vorab aufgrund abstrakter Kriterien festgelegt sein muss.

Unbefangenheit

Der Richter muss unbefangen sein, das heißt, er darf kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Dies hätte er beispielsweise dann, wenn eine der Parteien mit dem Richter verwandt ist. Unerheblich ist, ob sich die Befangenheit zu Gunsten oder zu Lasten der betreffenden Partei auswirkt.

Keine Zugehörigkeit zu einer anderen Staatsgewalt

Um eine Machtkonzentration zu verhindern, darf ein Richter (als Angehöriger der Judikative) nicht gleichzeitig ein Amt in einer der beiden anderen Staatsgewalten (Legislative, Exekutive) innehaben. [3]

Wahl oder Ernennung

Ein Mensch kann sich nicht selbst zum Richter ernennen und er kann das Amt nicht erben. Viel eher ist er entweder zu wählen oder durch eine legitimierte Stelle (zum Beispiel die ihrerseits demokratisch legitimierte Exekutive) zu ernennen. [4]

Zu diesen Vorgaben können, je nach Staat, diverse weitere Anforderungen, wie beispielsweise an das Mindestalter, den Wohnort oder die Sprachkompetenzen des Bewerbers stoßen. [5] Ebenfalls nicht zwingend braucht die Voraussetzung einer juristischen Ausbildung zu sein (so genanntes Laienrichtertum). In vielen Kantonen der Schweiz bestehen für Richter keine Ausbildungsvorgaben – wenngleich ein Großteil in der Realität dennoch über ein Studium der Rechtswissenschaften verfügt.[5]

Abgrenzung

Im Zivilverfahren ist es möglich, Alternativen zum rechtlich vorgesehenen Richter zu wählen:

Der Mediator grenzt sich vom Richter dadurch ab, dass sein Verfahren (die Mediation) für alle Parteien ein freiwilliges Verfahren darstellt und er selbst über keine staatliche Autorität verfügt. Das Ergebnis einer Mediation – insofern überhaupt eines erzielt wird – ist für die Parteien daher nicht verbindlich.

Der Schiedsrichter (im juristischen Sinn) ist ein von den Parteien bestimmter Richter. Sein Urteil ist für die Parteien (aufgrund gemeinsamer Willenserklärung) verbindlich, er ist jedoch nicht der gemäß prozessualen Regeln zuständige Richter.

Kein Richter im eigentlichen Sinne ist der Scharfrichter. Viel eher ist er – im Strafrecht – die Person, die eine Todesstrafe zu vollziehen hat. Da er die verurteilte Person nach dem Richter bildlich gesprochen noch einmal richtet, wurde er in früheren Zeiten auch „Nachrichter“ genannt. [6]

Auch der Untersuchungs- und der Ermittlungsrichter sind keine Richter im engeren Sinne. Ihre Aufgabe besteht bzw. bestand in der Durchführung der Ermittlungen als Vorarbeit zum eigentlichen Strafprozess.

Bekleidung

Richterroben des deutschen Bundesverfassungsgerichts

Je nach Land (und teilweise selbst in untergeordneten geografischen Einheiten) existieren unterschiedliche Vorgaben an die Bekleidung amtierender Richter. Auch möglich ist, dass gar keine Vorgaben gemacht werden.

Im Bereich des Common Law (beispielsweise im Vereinigten Königreich [7] oder in Australien [8] ) und zurückgehend auf englische Adlige, die als Richter amteten, tragen Richter häufig eine Allongeperücke. Hierzu kommt eine Robe bzw. ein Talar als Amtstracht.

In Kontinentaleuropa tragen Richter (heutzutage) keine Perücken (mehr), wohl aber teilweise noch Roben bzw. Talare. Gerade in Deutschland werden diese teilweise durch Baretts ergänzt. Anhand der Ausführung der Bekleidung (Farbe, Material, Kragen usw.) kann es je nach Rechtsordnung möglich sein, den Träger einer bestimmten Kategorie (Richter eines höheren bzw. niederen Gerichts oder auch einem anderen Stand, wie dem des Anwalts) zuzuordnen.

Anrede

Richter werden bei ihrer Amtstätigkeit in vielen Ländern nicht mit dem Namen, sondern, insbesondere in Österreich, einem Titel angesprochen. Neben dem aus Film und Fernsehen bekannten „Euer Ehren“ im Common Law (vorwiegend Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten) existiert beispielsweise in Deutschland die Anrede „Herr Vorsitzender“/„Frau Vorsitzende“ [9] und in Österreich die Anrede „Frau Rat“ bzw. „Herr Rat“. [10]

Salomo

→ Hauptartikel: Salomo

Als Inbegriff des gerechten Richters gilt der (historisch nicht gesicherte) biblische König Salomo (Schelomo im Judentum bzw. Prophet Suleiman nach dem Koran), nach dem ausgewogene, kluge Urteile als Salomonisches Urteil [11] bezeichnet werden.

Das Richteramt nach Staat

Schweiz

→ Hauptartikel: Richter (Schweiz)

Deutschland

→ Hauptartikel: Richter (Deutschland)

Frankreich