„konkretisier“ – Versionsunterschied
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* von lat. ''[[concrētīs]],'' [[concrēscere]] ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’, | * von lat. ''[[concrētīs]],'' [[concrēscere]] ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’, | ||
Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine ''bestimmte'' Sache beschränkt wird. s. ''[[Konkretisierung]]'' | Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende [[Gattungsschuld]] oder [[Vorratsschuld]] auf eine ''bestimmte'' [[Sache (Recht)|Sache]] beschränkt wird. s. ''[[Konkretisierung]]'' | ||
Version vom 12. September 2024, 10:51 Uhr
konkret-is-ier, konkret-isier Vorlage:lat.-frz.-dt.
konkretisieren Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist Konkretisierung, Mitte 19. Jh.).
- von lat. concrētīs, concrēscere ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,
Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine bestimmte Sache beschränkt wird. s. Konkretisierung