„Verhältnismäßigkeit“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Verhältnismäßigkeit''' steht für: | '''Verhältnismäßigkeit''' steht für: | ||
*Ausgewogenheit der Maßnahmen in der Rechtswissenschaft, siehe [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]] | *Ausgewogenheit der Maßnahmen in der Rechtswissenschaft, siehe [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]] | ||
*[[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)#Übermaßverbot|Übermaßverbot]] s. [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)]] | |||
*ein entscheidungstheoretisches Problem, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzwertanalyse Nutzwertanalyse] | *ein entscheidungstheoretisches Problem, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzwertanalyse Nutzwertanalyse] | ||
*sinnvollen Einsatz der Betriebsmittel in der Betriebswirtschaftslehre, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit] | *sinnvollen Einsatz der Betriebsmittel in der Betriebswirtschaftslehre, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit] | ||
<p><br>'''Siehe auch:'''</p> | <p><br>'''Siehe auch:'''</p> | ||
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnis Verhältnis] | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnis Verhältnis] | ||
Aktuelle Version vom 18. September 2024, 08:57 Uhr
verhältnismäßig-keit nhdt.-dt.
Verhältnismäßigkeit steht für:
- Ausgewogenheit der Maßnahmen in der Rechtswissenschaft, siehe Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Übermaßverbot s. Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)
- ein entscheidungstheoretisches Problem, siehe Nutzwertanalyse
- sinnvollen Einsatz der Betriebsmittel in der Betriebswirtschaftslehre, siehe Wirtschaftlichkeit
Siehe auch: