„terminus ad quem“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „terminus a quem {{lat.}} Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe ''terminus a quo'' (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und ''terminus ad quem'' (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Ter…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[terminus]] a [[quem]] {{lat.}} | [[terminus]] a [[quem]] {{lat.}} ‚Zeitpunkt bis zu dem‘ | ||
Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe ''[[terminus a quo]]'' (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und ''[[terminus ad quem]]'' (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Termini angegeben werden. | Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe ''[[terminus a quo]]'' (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und ''[[terminus ad quem]]'' (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Termini angegeben werden. | ||
Version vom 29. September 2024, 14:08 Uhr
terminus a quem Vorlage:lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘
Für Ereignisdatierungen, die sich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eingrenzen lassen, werden vorzugsweise die Begriffe terminus a quo (lat. ‚Zeitpunkt ab dem‘) für den frühestmöglichen und terminus ad quem (lat. ‚Zeitpunkt bis zu dem‘) für den spätestmöglichen Zeitpunkt verwendet. Im praktischen Definitionsgebrauch bzw. in bestimmten Einzelfällen müssen jedoch nicht zwingend beide Termini angegeben werden.