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„vermeint“ – Versionsunterschied

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Version vom 13. April 2025, 05:50 Uhr

vermein-t —Nwf.

ver-mein ahd.-deu. Wrtdtng: 'auf zueigengemachter Meinung gründend, eine Meinung haben, verkünden'

vermeinen Vb. ‘(fälschlich) annehmen’, ahd. firmeinen ‘darlegen, beweisen’ (9. Jh.), mhd. vermeinen ‘denken, wollen, hoffen, zudenken, zurückweisen’.