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„Willensakte“ – Versionsunterschied

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Version vom 14. April 2025, 07:48 Uhr

Willensakt-e Mz. —Nwf. z. Willensakt

Willen‎-s-Akt lat.-deu. Wrtdtng: 'Willenstat', Entscheidung und demgemäße Tat; "Willenshandlung"

  • Wille bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt (Willensakt) und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.