„verwirken“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „verwirk-en {{Nbnwrtfrm}} ''verwirk'' {{:verwirk}}“ Markierungen: Ersetzt Visuelle Bearbeitung |
K Textersetzung - „{{Nbnwrtfrm}}“ durch „Nwf.“ |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[verwirk]][[-en]] | [[verwirk]][[-en]] [[Wortform::Nebenwortform|Nwf.]] ''[[verwirk]]'' | ||
{{:verwirk}} | {{:verwirk}} | ||
Version vom 17. April 2025, 16:12 Uhr
ver-wirk ahd.-deu. Wrtdtng: verlieren, vergehen des aus einem Werk undoder Werken entstehenden Nutzen, Rechtsanspruch, Erfüllungsanspruch, …
verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’,
- Ww ahd. firwurken (8. Jh.), -wirken (um 800) ‘sündigen, sich einer Sache verlustig machen, verschulden’,
- mhd. verwirken, -würken.
verwirken, verwirkt, verwirkte, verwirkend,