„verfügen“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 16:12 Uhr
ver-füg fnhdt.-dt. Wrtdtng: gemäß oder aufgrund von Befugniß (angemessen, Angemessenes) anordnen, anweisen
verfügen Vb. ‘an die richtige Stelle setzen, einfügen, anordnen’, reflexiv ‘sich begeben’,
- frühnhd. verfüegen (15. Jh.), mnd. vorvogen ‘einrichten’.
- [1] als Person/Stelle mit Befugnis/Befehlsgewalt anordnen, dass etwas Genanntes geschehensoll
- [2] über ein Guthaben, einen Geldbetrag: Buchgeld wegschicken, Geld ausgeben
- [3] über etwas oder jemanden: Macht/Verfügungsgewalt darüber haben
- [4] reflexiv: sich wohin begeben
- – Verfügung
verfüg,verfüge,verfügt,verfügte,verfügten,verfügend,verfügter,verfügtes,