„zweideutig“ – Versionsunterschied
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* seit der Mitte des 17. Jhs. als Verdeutschung von spätlat. ''[[aequivocus]]'' "gleichmeinend, gleichbedeutend" bezeugt, ([[Anm. KF]] Fehlübersetzung vgl. ''[[ūnivocus]]'' 'eindeutig' | * seit der Mitte des 17. Jhs. als Verdeutschung von spätlat. ''[[aequivocus]]'' "gleichmeinend, gleichbedeutend" bezeugt, ([[Anm. KF]] Fehlübersetzung vgl. ''[[ūnivocus]]'' 'eindeutig' | ||
Version vom 8. Juni 2025, 06:00 Uhr
zwei-deutig deu. Wrtdtng: ‘zwei Deutungen zulassend, habend, anzüglich sein’,
- seit der Mitte des 17. Jhs. als Verdeutschung von spätlat. aequivocus "gleichmeinend, gleichbedeutend" bezeugt, (Anm. KF Fehlübersetzung vgl. ūnivocus 'eindeutig'
- bald danach auch im Sinne von ‘unverständlich, rätselhaft, unklar’.
- Im 18. Jh. entwickelt zweideutig die Bedeutung ‘anzüglich, schlüpfrig’,
- die mehr und mehr an Gebrauchshäufigkeit zunimmt.
zweideutige, zweideutigen, zweideutigem, zweideutiger, zweideutiges,