„Beifall“ – Versionsunterschied
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* Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’. | * Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’. | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:01 Uhr
bei-Fall deu. 'was bei, hinzu fällt'
- Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.
- Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. bīval ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’,
- auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.),
- erscheint nhd. Beifall seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’