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„widerleg“ – Versionsunterschied

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‘nachweisen, daß etw. nicht zutrifft, etw. als falsch erweisen’ (16. Jh.), mhd. ''widerlegen'' ‘erstatten, ersetzen, wiedergutmachen, vergelten, umbiegen, umlegen, Widerstand leisten’.
‘nachweisen, daß etw. nicht zutrifft, etw. als falsch erweisen’ (16. Jh.), mhd. ''widerlegen'' ‘erstatten, ersetzen, wiedergutmachen, vergelten, umbiegen, umlegen, Widerstand leisten’.


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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:05 Uhr

wider–leg deu. 'gegen leg'

‘nachweisen, daß etw. nicht zutrifft, etw. als falsch erweisen’ (16. Jh.), mhd. widerlegen ‘erstatten, ersetzen, wiedergutmachen, vergelten, umbiegen, umlegen, Widerstand leisten’.

widerleg,widerlege,widerlegend,widerlegt,widerlegte,widerlegten,widerlegtem,widerlegter,widerlegtes,