„Richtlinie“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:34 Uhr
richt–Linie lat.-deu. Wrtdtng: die durch Meßmittel und Maß vorbestimmend ausrichtende gedachte, gezeichnete oder mittelbar gebildete Linie, entlang dieser geleitet, geführt, gebaut, gerichtet, sich gerichtet, … wird ohne selbst als wirkliche handergreifbare Linie zu bestehen, wie es vglw. bei einer Richtschnur gegeben ist.
- Geometrie:
- Recht: eine rechtsverbindliche Vorschrift oder Anweisung, ohne Gesetzescharakter,
- allgemein: Anweisung für jemandes Verhalten in bestimmten Fällen
- Anm. KF: schriftich verfaßte Regel zur Selbstausrichtung anhand einer Vorschrift, eines Leitsatz, Grundsatz, wobei die Linie aus deren Inhalt gemäß deren Wortlaut gedanklich herausgebildet wird.
- Regel, die den Umgang mit einer Sache vorgibt, aber nicht den Zwang enthält, sich daran zu halten; s. Regel (Richtlinie)
- lat. directrix