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„Faktor“ – Versionsunterschied

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[[Fakt]][[-or]], {{lat.-dt.}}, m., {{Wrtdtng}} [[Täter]], [[Macher]], [[Verfertiger]]; etwas, dass in einem bestimmten Zusammenhang eine Wirkung in Bezug auf das Ausmaß ein Dasein, eine Erscheinung einer, eines Daseinszustand hat; etwas, was in einem bestimmten Zusammenhang bestimmte Auswirkungen hat;   
[[Fakt]][[-or]], [[Sprachstufe::lat.-deu.]], m., {{Wrtdtng}} [[Täter]], [[Macher]], [[Verfertiger]]; etwas, dass in einem bestimmten Zusammenhang eine Wirkung in Bezug auf das Ausmaß ein Dasein, eine Erscheinung einer, eines Daseinszustand hat; etwas, was in einem bestimmten Zusammenhang bestimmte Auswirkungen hat;   


* ‘maßgeblicher Umstand,  
* ‘maßgeblicher Umstand,  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:35 Uhr

Fakt-or, lat.-deu., m., Wrtdtng: Täter, Macher, Verfertiger; etwas, dass in einem bestimmten Zusammenhang eine Wirkung in Bezug auf das Ausmaß ein Dasein, eine Erscheinung einer, eines Daseinszustand hat; etwas, was in einem bestimmten Zusammenhang bestimmte Auswirkungen hat; 

  • ‘maßgeblicher Umstand,
  • Zahl, die mit einer anderen multipliziert wird,
  • Abteilungsleiter einer Setzerei, Geschäftsführer’.
  • Im 15. Jh. wird mlat. factor ‘Geschäftsführer’, lat. factor ‘Verfertiger, Urheber, Schöpfer’,
    • Nomen agentis zu lat. facere ‘machen, tun’,
    • Anm. KF: lat. factor “ Tür, Macher, Fertiger Verfertiger”, van factus “getan oder gemacht”, zu faciō “tun, machen”, zu Fakt "Tat", Faktor "Täter";
  • im Sinne von ‘Geschäftsführer, Verweser, Unterhändler, Beauftragter’ ins Dt. übernommen.
  • Wohl unabhängig davon erscheint es im 18. Jh. erneut entlehnt in der Sprache der Mathematik als ‘Vervielfältigungszahl’ (s. oben),
  • seit etwa 1800 übertragen ‘maßgeblicher Umstand, wichtiger Bestandteil, Ursache’.
  • – Faktorei f. ‘Handelsniederlassung’ (16. Jh.).