„Gegennorm“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:44 Uhr
gegen–Norm lat.-deu. die sich aus einer Norm ergebende Rechtsfolge ist oft nur ein vorläufiges Ergebnis. Denn es gibt Normen, die diese Rechtsfolge aufheben.
- rechtshemmende Normen
- rechtsvernichtende Normen
- Einrede, im materiell-rechtlichen Sinn, siehe Einwendung
- Einrede (prozessual), Einrede im deutschen Zivilprozessrecht
- Ausnahmenorm