„Aktivprozeß“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:45 Uhr
aktiv–Prozeß lat.-deu. Als Aktivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Klägers. Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen führt der Beklagte einen Passivprozess – er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern „erleidet“ ihn.