„tradier“ – Versionsunterschied
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* tradieren Vb. ‘(Kenntnisse, Erfahrungen, kulturelle Werte der Nachwelt mündlich oder schriftlich) überliefern, Überliefertes weiterführen, weitergeben’, | * tradieren Vb. ‘(Kenntnisse, Erfahrungen, kulturelle Werte der Nachwelt mündlich oder schriftlich) überliefern, Überliefertes weiterführen, weitergeben’, | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:45 Uhr
trad-ier lat.-deu. tradier entspricht wrtl. dt. 'traden' sgm. 'übergeben', strafrechtlich 'ausliefern'
tradier-en lat.-deu. eigtl. ‘übergeben’
- tradieren Vb. ‘(Kenntnisse, Erfahrungen, kulturelle Werte der Nachwelt mündlich oder schriftlich) überliefern, Überliefertes weiterführen, weitergeben’,
- entlehnt (2. Hälfte 15. Jh.) aus lat. trādere ‘(von Hand zu Hand) weitergeben, überreichen, anvertrauen, überlassen, abtreten, übereignen, mündlich oder schriftlich weitergeben, überliefern, aufzeichnen, berichten, mitteilen, vortragen, lehren’,
- im Dt. zuerst vereinzelt in der Bedeutung ‘geben, unterweisen, berichten, ausliefern, verraten’ (16. Jh.),