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„Interessenausgleich“ – Versionsunterschied

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'''Interessenausgleich''' steht für:
'''Interessenausgleich''' steht für:

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:46 Uhr

Interessen–Ausgleich lat.-deu.

Interessenausgleich steht für:

Substantiv, m (Deutsch)
Worttrennung: In·te·r·es·sen·aus·gleich
Plural: In·te·r·es·sen·aus·glei·che
Aussprache: IPA: [ɪntəˈʁɛsn̩ˌʔaʊ̯sɡlaɪ̯ç]

Singular Plural
Nominativ der Interessenausgleich die Interessenausgleiche
Genitiv des Interessenausgleichs
des Interessenausgleiches
der Interessenausgleiche
Dativ dem Interessenausgleich
dem Interessenausgleiche
den Interessenausgleichen
Akkusativ den Interessenausgleich die Interessenausgleiche

Bedeutungen:

[1] gleichgewichtige Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien
[2] Arbeitsrecht:

Herkunft: Determinativkompositum aus den Substantiven Interesse und Ausgleich sowie dem Fugenelement -n

Oberbegriffe: [1, 2] Ausgleich

Beispiele:

[1] „In ihrer Aufgabe, die Vernunft praktisch werden zu lassen, beruht die Politik für Leibniz nicht auf einem Interessenausgleich, sondern ihr Ziel ist die Durchsetzung einer als richtig und wahr erkannten Ordnung durch den Staat.“[1]