„Imputation“ – Versionsunterschied
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1 ''christliche Religion'' dem gläubigen Sünder durch Gottes Urteil zugesprochene Rechtfertigung, Zurechnung der Gerechtigkeit Christi (besonders bei Luther) | 1 ''christliche Religion'' dem gläubigen Sünder durch Gottes Urteil zugesprochene Rechtfertigung, Zurechnung der Gerechtigkeit Christi (besonders bei Luther) | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:41 Uhr
imputātiō-n lat.-deu. Wrtdtng:: "Einrechnung", "einem Konto gutschreiben, hinzutun, belasten oder anrechnen", übertragen "einem Anderen (eine Schuld) zuschreiben, belasten"
1 christliche Religion dem gläubigen Sünder durch Gottes Urteil zugesprochene Rechtfertigung, Zurechnung der Gerechtigkeit Christi (besonders bei Luther)
2 veraltet [ungerechtfertigte] Beschuldigung
von lat. imputātiō