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„konkretisier“ – Versionsunterschied

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'''konkretisieren''' Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist ''[[Konkretisierung]]'', Mitte 19. Jh.).
'''konkretisieren''' Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist ''[[Konkretisierung]]'', Mitte 19. Jh.).

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:50 Uhr

konkret-is-ier, konkret-isier lat.-frz.-deu.

konkretisieren Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist Konkretisierung, Mitte 19. Jh.).

Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine bestimmte Sache beschränkt wird. s. Konkretisierung