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„legitim“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „legitim {{lat.-frz.-dt.}} Adj. ‘rechts-, gesetzmäßig, gesetzlich zulässig, anerkannt’. * Lat. ''lēgitimus'' (zu lat. ''lēx'' ‘Gesetz’) geht mit lat. Flexion in dt. rechtssprachlichen Gebrauch ein und dringt von dort aus in eingedeutschter Form in die Allgemeinsprache (18. Jh.). Dazu das Antonym ''illegitim''“
 
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legitim {{lat.-frz.-dt.}} Adj. ‘rechts-, gesetzmäßig, gesetzlich zulässig, anerkannt’.  
legitim [[Sprachstufe::lat.-frz.-deu.]] Adj. ‘rechts-, gesetzmäßig, gesetzlich zulässig, anerkannt’.  


* Lat. ''[[lēgitimus]]'' (zu lat. ''[[lēx]]'' ‘Gesetz’) geht mit lat. Flexion in dt. rechtssprachlichen Gebrauch ein und dringt von dort aus in eingedeutschter Form in die Allgemeinsprache (18. Jh.). Dazu das Antonym ''[[illegitim]]''
* Lat. ''[[lēgitimus]]'' (zu lat. ''[[lēx]]'' ‘Gesetz’) geht mit lat. Flexion in dt. rechtssprachlichen Gebrauch ein und dringt von dort aus in eingedeutschter Form in die Allgemeinsprache (18. Jh.). Dazu das Antonym ''[[illegitim]]''

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:53 Uhr

legitim lat.-frz.-deu. Adj. ‘rechts-, gesetzmäßig, gesetzlich zulässig, anerkannt’.

  • Lat. lēgitimus (zu lat. lēx ‘Gesetz’) geht mit lat. Flexion in dt. rechtssprachlichen Gebrauch ein und dringt von dort aus in eingedeutschter Form in die Allgemeinsprache (18. Jh.). Dazu das Antonym illegitim