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„liquidier“ – Versionsunterschied

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'''liquidieren''' Vb. ‘[[abrechnen]], [[berechnen]], Kosten aufstellen und [[fordern]]’,  
'''liquidieren''' Vb. ‘[[abrechnen]], [[berechnen]], Kosten aufstellen und [[fordern]]’,  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:53 Uhr

liquid-ier lat.-frz.-deu. verflüssigen, schmelzen

liquidieren Vb. ‘abrechnen, berechnen, Kosten aufstellen und fordern’,

  • um 1600 als Terminus der Kaufmannssprache
    • entlehnt aus ital. liquidare ‘(eine geschäftliche Abrechnung) in Ordnung bringen, klarstellen, auflösen’, älter ‘flüssig machen’,
    • spätlat. liquidāre ‘verflüssigen, schmelzen’,
  • Danach
    • auch ‘(ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Geschäft) auflösen
      • und die damit verknüpften Verbindlichkeiten abwickeln’ (19. Jh.), übertragen ‘beseitigen, tilgen’,
    • auch (besonders aus politischen Gründen) ‘umbringen, töten’ (20. Jh.).
  • – Liquidation