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„Prokura“ – Versionsunterschied

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* Prokura f.  
* Prokura f.  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:57 Uhr

pro-kura lat.-frz.-deu. wrtl. eigtl. 'Vorkur'; 'Fürsorge, Vorsorge'

  • Prokura f.
  • ‘einem Angestellten der Wirtschaft erteilte und im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für seinen Betrieb vorzunehmen’,
  • als Wort der Kaufmannssprache übernommen (um 1600) von gleichbed. ital. procura,
    • zu ital. procurare ‘sorgen, sich bemühen, erstreben, verschaffen,
    • das Amt des Sachwalters oder Staatsanwalts ausüben’,
      • lat. prōcūrāre ‘Sorge tragen, pflegen, warten, jmds. Geschäfte besorgen, verwalten, Geschäftsführer sein’;
        • vgl. lat. cūrāre ‘sich angelegen sein lassen, sich um etw., jmdn. kümmern, sorgen’
          • (zu lat. cūra ‘Sorge, Pflege, Leitung, Geschäft’, s. Kur).