„bikonditional“ – Versionsunterschied
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bikonditional | bikonditional [[Sprachstufe::lat.-eng.-deu.]] Adj. {{wrtl.-sgm.}} 'zweibedingt, zweizuständig'; „[https://de.wikipedia.org/wiki/Peirce-Funktion beide nicht] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktion_(Logik) beide]“. | ||
Von bi- + [[konditional]] 'zwei Bedingungen, Zustände, … habend' | Von bi- + [[konditional]] 'zwei Bedingungen, Zustände, … habend' | ||
Version vom 8. Juni 2025, 11:18 Uhr
bikonditional lat.-eng.-deu. Adj. wrtl.-sgm. 'zweibedingt, zweizuständig'; „beide nicht oder beide“.
Von bi- + konditional 'zwei Bedingungen, Zustände, … habend'

Als Bikonditional, Bisubjunktion oder materiale Äquivalenz, manchmal (aber mehrdeutig) einfach nur Äquivalenz bezeichnet man
- eine zusammengesetzte Aussage, die genau dann wahr ist, wenn ihre beiden Teilaussagen denselben Wahrheitswert haben, also entweder beide wahr oder beide falsch sind;
- die entsprechend definierte Wahrheitswertfunktion;
- das sprachliche Zeichen (den Junktor), mit dem diese beiden Teilaussagen zusammengesetzt werden.
In der Aussagenlogik spricht man von einer Exklusiv-NICHT-ODER-Verknüpfung (auch XNOR, NXOR oder Äquivalenz). Die Gesamtaussage ist auch wahr, wenn entweder alle Teilaussagen wahr oder alle falsch sind. Anders formuliert ist eine (binäre) XNOR-Verknüpfung genau dann wahr, wenn beide Teilaussagen den gleichen Wahrheitswert liefern. Die XNOR-Verknüpfung ist entsprechend eine XOR-Verknüpfung gefolgt von einer Negation.