„candidātus“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „candidāt-us {{lat.}} ‘Bewerber’. Das von lat. ''candidus'' ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. ''candēre'' ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv * bedeutet ‘weiß gekleidet’ und ** bezeichnet in seiner Substantivierung zunächst den ‘mit einer weißen Toga (''toga candida'') bekleideten Bewerber um ein Amt in Rom’, ** dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’.“ |
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 12:31 Uhr
Das von lat. candidus ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. candēre ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv
- bedeutet ‘weiß gekleidet’ und
- bezeichnet in seiner Substantivierung zunächst den ‘mit einer weißen Toga (toga candida) bekleideten Bewerber um ein Amt in Rom’,
- dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’.