„praeter lēgem“ – Versionsunterschied
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[[praeter]] [[lēgem]] | [[praeter]] [[lēgem]] [[Sprachstufe::lat.]] = gesetzesimmanente Rechtsfortbildung im Rahmen des gesetzlich Gewollten<p>'''Praeter legem''' ([https://de.wikipedia.org/wiki/Latein lat.] ''am Recht vorüber'', ''außerhalb des Gesetzes'') ist ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbegriff Rechtsbegriff] aus der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft]. Er bedeutet, dass ein Sachverhalt so unter den Wortlaut einer Norm subsumiert wird, dass die Subsumption im Rahmen der zulässigen [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) Auslegungsbreite] (grammatische, teleologische, historische und systematische Interpretation) der Norm liegt, aber auch abgelehnt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Norm] gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht ([https://de.wikipedia.org/wiki/Contra_legem contra legem]). Ursächlich sind oft neu hervortretende rechtstatsächliche Entwicklungen, die im aktuellen Recht (noch) nicht abgebildet sind.</p><p>Prominente Beispiele sind im [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht zivilrechtlichen] Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Factoring Factoringvertrag] und die [https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung Sicherungsübereignung] oder im [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Recht öffentlich-rechtlichen] Zusammenhang die Anwendung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung Rasterfahndung] in den 1970er Jahren in Deutschland.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Curt_Wolfgang_Hergenr%C3%B6der Curt Wolfgang Hergenröder]: ''Zivilprozessuale Grundlagen richterlicher Rechtsfortbildung'', Mohr-Verlag 1995, Band 12 von ''Jus Privatum: Beiträge zum Privatrecht'', [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/3161463897 ISBN 3-1614-6389-7]. | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Curt_Wolfgang_Hergenr%C3%B6der Curt Wolfgang Hergenröder]: ''Zivilprozessuale Grundlagen richterlicher Rechtsfortbildung'', Mohr-Verlag 1995, Band 12 von ''Jus Privatum: Beiträge zum Privatrecht'', [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/3161463897 ISBN 3-1614-6389-7]. | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 12:42 Uhr
praeter lēgem lat. = gesetzesimmanente Rechtsfortbildung im Rahmen des gesetzlich Gewollten
Praeter legem (lat. am Recht vorüber, außerhalb des Gesetzes) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass ein Sachverhalt so unter den Wortlaut einer Norm subsumiert wird, dass die Subsumption im Rahmen der zulässigen Auslegungsbreite (grammatische, teleologische, historische und systematische Interpretation) der Norm liegt, aber auch abgelehnt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in einer juristischen Diskussion eine Ansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt ist, ihr aber auch nicht entgegensteht (contra legem). Ursächlich sind oft neu hervortretende rechtstatsächliche Entwicklungen, die im aktuellen Recht (noch) nicht abgebildet sind.
Prominente Beispiele sind im zivilrechtlichen Bereich der Factoringvertrag und die Sicherungsübereignung oder im öffentlich-rechtlichen Zusammenhang die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland.
Literatur
- Curt Wolfgang Hergenröder: Zivilprozessuale Grundlagen richterlicher Rechtsfortbildung, Mohr-Verlag 1995, Band 12 von Jus Privatum: Beiträge zum Privatrecht, ISBN 3-1614-6389-7.