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Gesetz

aus AufEinWort, der freien Forschung
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ge- + setz | n.‘das Festgesetzte’.;  ‘Rechtsvorschrift, Richtschnur’.

Das nur dem Dt. eigene Wort mhd. gesetze, frühnhd. auch gesatz (15./16. Jh.) ist Verbalabstraktum zu mhd. setzen ‘bestimmen, festsetzen, einrichten’ (s. setzen) oder Kollektivbildung zu dem unter Satz behandelten Hptw. und bedeutet eigentlich ‘das Festgesetzte’.

Es verdrängt ahd. gisezzida (8. Jh.), mhd. gesetzede sowie die alte westgerm. Bezeichnung für ‘Gesetz, Recht’ (s. Ehe).

Vgl. ungeschriebenes Gesetz ‘durch Herkommen entstandene Regel, Gewohnheit’ (18. Jh.), nachgriech. ágraphos nómos (ἄγραφος νόμος) ‘nicht aufgeschriebenes, natürliches Gesetz’.