vor Christus
Die Abkürzung v. Chr. bedeutet ‚vor Christus‘. Sie dient in der Zeitrechnung, in der das vermeintliche[1] Geburtsjahr Jesu Christi als Bezugsjahr benutzt wird, zur Kennzeichnung der Jahreszahl jener Jahre, die vor diesem Bezugsjahr liegen (Beispiel: „Octavian erhielt im Jahre 27 v. Chr. vom römischen Senat den Titel Augustus verliehen.“). Analog dazu dient n. Chr. (‚nach Christus‘) der Kennzeichnung der Jahreszahlen des Bezugsjahrs (1 n. Chr.) und aller darauffolgenden Jahre. Die Zählung der Jahre v. Chr. und n. Chr. beginnt jeweils mit eins. Das Jahr null gibt es in der kalendarischen Zeitrechnung nicht. Der Wechsel vom Jahr 1 v. Chr. zum Jahr 1 n. Chr. wird Zeitenwendegenannt. Die Kennzeichnung mittels n. Chr. ist optional und wird nur verwendet, wenn aus dem Kontext nicht eindeutig hervorgeht, ob das genannte Jahr vor oder nach der Zeitenwende liegt (Beispiel: „Octavian war von 31 v. Chr. bis 14 n. Chr. Alleinherrscher des Römischen Reiches“, aber: „Wir schreiben heute das Jahr 2022“).
Gleichbedeutend mit v. Chr. ist die Abkürzung a. Chr. n., die für das lateinische ante Christum natum (‚vor der Geburt Christi‘) steht. Gleichbedeutend mit n. Chr. ist der lateinische Ausdruck anno Domini (‚im Jahr des Herrn‘, abgekürzt AD), auch anno domini nostri Jesu Christi (‚im Jahre unseres Herrn Jesus Christus‘) oder auch Anno Salutis (‚im Jahr des Heils‘ oder ‚im Jahr der Erlösung‘, abgekürzt AS).
Die Abkürzungen v. u. Z. (‚vor unserer Zeitrechnung‘) und u. Z. (‚unserer Zeitrechnung‘), auch n. u. Z. (‚nach unserer Zeitrechnung‘) werden für Jahreszahlen der gleichen Zeitrechnung verwendet, wenn der Bezug auf Jesus Christus ausgeblendet werden soll. Weitere Abkürzungen, die den christlichen Bezug in den Hintergrund stellen sollen, sind v. d. Z. bzw. n. d. Z. (vor/nach der Zeitrechnung bzw. vor/nach der Zeitenwende).