Faktum
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Fakt + -um | n. ‘Tatsache, Ereignis’. Im 16. Jh. wird lat. factum ‘Tat, Handlung’, substantiviertes Part. Perf. zu lat. facere ‘machen, tun’, in die dt. Rechtssprache übernommen (auch in der Bedeutung ‘Delikt’) und seit dem 18. Jh. als ‘Tatsache, beglaubigtes Ereignis’ allgemein geläufig.