Interesse
¦∑¦ inter- + esse; interess + -e, lat. interesse "Zwischensein"
‘Anteil, Teilnahme, Aufmerksamkeit, Bedeutung, Belang, Neigung, Vorteil’.
- ist eine Entlehnung von mlat. interesse ‘aus Ersatzpflicht entstandener Schaden’, auch ‘Zinsen’ (13. Jh.),
- Frühnhd. interesse ‘entgangener Nutzen, erwachsener Schaden’ (15. Jh.),
- einem Wort der Rechtssprache,
- Substantivierung des Infinitivs lat. interesse ‘dazwischen sein, verschieden sein, gegenwärtig sein, Anteil nehmen’
- Aus dem rechtssprachlichen Gebrauch
- entwickelt sich im 16. Jh. die Verwendung des Ausdrucks sowohl für ‘Zinsen’
- (aus der Position des Ersatzpflichtigen, der zu bezahlen hat)
- als auch für ‘Nutzen, Vorteil, Gewinn’
- (aus der Position des Gläubigers, an den Ersatz gezahlt wird).
- Daran schließen sich spätere Bedeutungen (17. Jh.) an
- wie ‘Gewinnsucht, Eigennutz, persönliche Belange’,
- vgl. im eigenen Interesse (19. Jh.), seine, jmds. Interessen wahrnehmen.
- wie ‘Gewinnsucht, Eigennutz, persönliche Belange’,
- Im 18. Jh. übernimmt Interesse die im Frz. entwickelte Bedeutung ‘Aufmerksamkeit, Anteilnahme, Reiz, Neigung’;
- vgl. frz. intérêt ‘Beachtung, Aufmerksamkeit, Teilnahme’,
- mfrz. interest ‘Beachtung (des persönlichen Vorteils)’,
- afrz. interest ‘Nachteil, Schaden’,
- aus gleichbed. mlat. interest, einer Substantivierung von lat. interest ‘es ist von Wichtigkeit’
- entwickelt sich im 16. Jh. die Verwendung des Ausdrucks sowohl für ‘Zinsen’
¦√¦ ital. inter + sum;
¦↵¦ lat. intersum, inter- + sum mlat. interesse, lat. interesse. afrz.interesse und interest (intérêt), dt. Interesse;
Wortgeschichte
Erstmals verwendet wird das Wort im Corpus iuris civilis, das der oströmische Kaiser Justinian I. in den Jahren 528 bis 534 zusammenstellen ließ. In der Rechtssprache des Hochmittelalters wurde es in der Bedeutung Zins verwendet. Seit dem 16. Jahrhundert wird darunter zunehmend Vorteil oder Nutzen verstanden. Ideengeschichtlich begann hiermit die Ablösung der Grundvorstellung, das Handeln der Menschen sei durch kollektive Normen oder transzendente Werte motiviert, die eine individualistische Gesellschaftstheorie ermöglichte.[2] Bis zur Aufklärung entwickelten sich verschiedene Staats- und Morallehren, in denen die unterschiedlichen Interessen der nun als selbstständig handelnd gedachten Bürger als legitim anerkannt und gefragt wurde, wie sie sich zu einem Gemeinwohl verbinden lassen. Davon abweichend wurde der Begriff in der religiösen Terminologie Spaniens negativ verstanden und stand als Synonym für sündigeEgozentrik.[3]
Der deutsche Staatsrechtslehrer Lorenz von Stein (1815–1890) nannte das Interesse das „Prinzip der Gesellschaft“, für den Soziologen Max Weber (1864–1920) ist es „Bedingung menschlichen Handelns“. Seitdem sehen die Sozialwissenschaften in den Interessen der Menschen deren zentrale Handlungsmotivation.[4]