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Definition

aus AufEinWort, der freien Forschung
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dēfīnītiō-n Vorlage:lat. „Bestimmung, Abgrenzung“, "Erklärung" (Wolff)

lat. dēfīnītiō „Bestimmung, Abgrenzung“, von lat. dēfīniō, dē- „(von etw.) herab/weg" + fīniō "beenden", "fertig machen, bestimmen, begrenzen“,

Genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung des Inhalts und dessen Bedeutung; als unfehlbar geltende Entscheidung des Papstes oder eines Konzils über ein Dogma;

Definition ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird:

  1. die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
  2. die Bestimmung eines Begriffs (Begriffbestimmung),
  3. die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs,
  4. die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft
  5. als Rechtsdefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.