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Kondition

aus AufEinWort, der freien Forschung
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conditio + -n Kondition | f. eigentl. wörtl. "Verzeichnung, Mitzeichen"; Bedingniß, Übereinkommen der Bestimmungen, Daseinszustand; Verfassung, Leistungsfähigkeit. (Anm. KF)

  • ‘Bedingung’
    • (Anfang 16. Jh., besonders in der Kaufmannssprache ‘Lieferungs-, Verkaufs-, Zahlungsbedingung’),
  • ‘Beschaffenheit, Zustand’ (15. Jh.;
    • vgl. eine Person von Condition ‘von Stand, Ansehen, Würde’, 18. Jh.),
  • heute vorwiegend
    • ‘gute physische und psychische Verfassung, sportliche Leistungsfähigkeit’,
    • früher auch ‘Dienstverhältnis, Stellung’ (16. bis 18. Jh.),
  • spätmhd. kondition ‘Eigenschaft, Art, Natürlichkeit’,
  • entlehnt aus mlat. conditio, nach lat. condicio, auch conditio, ;
    • zu lat. condīcere ‘verabreden, sich verständigen, übereinkommen’.

Von condīcō „ich stimme zu, verspreche; fixe“, von con- „mit“ + dīcō (egtl. 'zeige'), 'ich sage, spreche'.

Von uital. *deikō, von uig. *déyḱti 'zeigen, hinweisen' (als thematisches Verb reformiert). Die perfekten Formen leiten sich von uig. *dḗyḱst ab.

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