Zum Inhalt springen

Werfall

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Januar 2024 um 18:58 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

wer---Fall

Werfall (Deutsch)


Singular Plural
Nominativ der Werfall die Werfälle
Genitiv des Werfalls
des Werfalles
der Werfälle
Dativ dem Werfall
dem Werfalle
den Werfällen
Akkusativ den Werfall die Werfälle

Alternative Schreibweisen:

Wer-Fall

Worttrennung:

Wer·fall, Plural: selten: Wer·fäl·le

Aussprache:

IPA: [ˈveːɐ̯fal]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Werfall (Info)

Bedeutungen:

[1] Grammatik: der Fall, in dem das Subjekt oder Prädikatsnomen eines Satzes steht (siehe auch Nominativ)

Herkunft:

zusammengesetzt aus wer und Fall, da in diesem Fall Fragen danach mit „wer … ?“ beginnen

Synonyme:

[1] siehe Nominativ

Gegenwörter:

[1] Ablativ, Akkusativ, Dativ, Genitiv, Instrumental, Lokativ, Nehmfall, Ortsfall, Ruffall, Vokativ, Wemfall, Wenfall, Wesfall, Womitfall

Oberbegriffe:

[1] Fall, Kasus

Beispiele:

[1] Der Werfall ist der 1. Kasus der deutschen vier Fälle, er beschreibt das Subjekt.
[1] Dem handelnden Subjekt, das mit dem Werfall erfragt wird, ist in einem vollwertigen Satz (semantisch) ein finites (konjugiertes) Verb zugeordnet.
[1] Der Satz "Mein Vater ist Elektriker" enthält zweimal den Werfall: Zuerst für das Subjekt, dann für das Prädikatsnomen.
[1] Das Metzler Lexikon Sprache führt zum Nominativ aus: „…in Schulbüchern auch: Werfall.“[1]