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Kompetenz

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Kompetenz

  • Kompetenz f.
    • ‘Recht auf Abgaben, Einkünfte, Lebensunterhalt’ (16. Jh.),
    • ‘Zuständigkeit, Fähigkeit, Sachverstand’ (19. Jh.)
  • ist eine Entlehnung aus
    • lat. competentia ‘Zusammentreffen, Symmetrie, Analogie’,
      • mlat. auch ‘Zugehörigkeit, Zuständigkeit’.
  • Die Verwendungen des Substantivs im Lat. und im Dt. (hier zuerst in der Rechtssprache) folgen denen des Verbs lat. competere ‘zusammentreffen, zutreffen, entsprechen, gesetzlich fordern’, mlat. auch ‘angemessen, geeignet sein, zustehen, zukommen’, und dessen Part.adj. competēns (Genitiv competentis) ‘zuständig, geeignet, angemessen’, mlat. auch ‘zustehend’, woraus nhd. kompetent Adj. ‘zuständig, fähig, sachverständig’ (18. Jh.).

[345] Kompeténz (lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit); auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf, z. B. die Gebührnisse des Soldaten an Geld (Löhnung oder Traktament und Verpflegungszuschuß), Brot und Kleinbekleidungsstücken (Kompetenzen); der Ertrag einer Stelle; daher Kompetenzbuch, das Aktenstück, in dem die Bestandteile einer Pfarrbesoldung verzeichnet sind. Der Ausdruck Kompetenz-Kompetenz, die Befugnis, sich seinen rechtlichen Wirkungskreis selbständig zu bestimmen, wird in staatsrechtlichen Schriften und politischen Erörterungen auch vielfach gebraucht, um auszudrücken, daß dem Deutschen Reich, wie früher dem Norddeutschen Bunde, die Zuständigkeit gebührt, seine Zuständigkeit zu erweitern (Artikel 78 der Reichsverfassung). – Über die Rechtswohltat der K. s. d.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 345.
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