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Staatszwecke

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Staatszweck-e Mz. —Nwf. z. Staatszweck

Staat‎-s-Zweck Nbnbgrff Staatsziel

  1. ↑ Ulrich Scheuner, Teilweise wird auch zwischen Staatszielen, die keine andauernde Aufgabe sind (wie das frühere Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz) und andauernden Staatsaufgaben (wie zum Beispiel die Kultur- oder Sportförderung in einigen deutschen Landesverfassungen) unterschieden. Staatszielbestimmungen, in: Ders., Staatstheorie und Staatsrecht. Gesammelte Schriften (hgg. von Joseph Listl und Wolfgang Rüfner), Berlin 1978, S. 223 (237).
  2. ↑ „Staatsaufgaben auf römischen Münzen“, Hermann Junghans, Geldgeschichtliche Nachrichten, September 2011, S. 244–249.
  3. ↑ Wie Umwelt- und Tierschutz ins Grundgesetz kamen Webseite des Deutschen Bundestages 2013, abgerufen am 15. Juli 2016
  4. ↑ seit dem 1. August 2009 geltende Fassung gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248)
  5. ↑ bis zum 1. August 2009 geltende Fassung: Art. 109 GG a.F. buzer.de, abgerufen am 15. Juli 2016
  6. ↑ Kultur und Sport bleiben als Staatsziele umstritten Webseite des Deutschen Bundestages 2012, abgerufen am 15. Juli 2016
  7. ↑ Verfassungs des Freistaates Bayern; Art. 3. Abgerufen am 7. Juni 2021.
  8. ↑ Welche Staatsziele gibt es in Österreich und was können sie bewirken? Abgerufen am 7. Juni 2021.
  9. ↑ ORF at/Agenturen red: Edtstadler für Verankerung von Bargeld in Verfassung. 7. August 2023, abgerufen am 7. August 2023.