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Argument

aus AufEinWort, der freien Forschung
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argu--ment lat.-deu. wrtl.-sgm. a.s. 'Erhellung, Weißung; glhrt. 'erhellende Veranschaulichung'; Rechtfertigungsgrund; Satzglied, mit dem eine Leerstelle ausgefüllt wird;

Anm. KF: man könnte Argument auch als Bleichmittel oder weiße Wandfarbe übersetzen, doch gebrauchsgemäß auch als Verdeutlichung, jedenfalls kaum als Rechtfertigungsgrund, da in lat. a.s. dafür argūmentum dīcitur 'erhellende Zeigung' genutzt wurde, man dīcitur im Begriff entfallen ließ.

  • n. ‘Beweis, Beweismittel’, bis ins 18. Jh. auch ‘Darstellung’, ('Beweismittel, Probung, Darlegung, Behauptung, Vorwurf')
    • mhd. argument,
      • entlehnt aus gleichbed. lat. argūmentum, eigentlich ‘was der Erhellung und Veranschaulichung dient’,
        • zu lat. arguere ‘deutlich zu erkennen geben, klarmachen, erhellen, beweisen’, eigentlich ‘im hellen Lichte zeigen’.